Deutsche Post DHL Group

Bonn: Morgens schon wissen, was später im Briefkasten liegt: Das ist ab sofort auch für Nutzerinnen und Nutzer der Post & DHL App möglich. Kunden, die diese Zusatzfunktion in der App aktivieren, können sich dann vorab bequem über eingehende Briefe informieren und sich auf dem Smartphone Fotos der Briefumschläge anzeigen lassen. Zukünftig werden für App-User also nicht nur die eintreffenden DHL-Pakete, sondern auch die Briefe angezeigt, die gerade auf dem Postweg zu ihnen sind. Die Fotos der Briefe entstehen automatisiert unter Einhaltung der deutschen Datenschutz- und Sicherheitsstandards in den Sortierzentren der Deutschen Post. Der Service der Briefankündigung ist kostenfrei.

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und die große Zahl der BoosterImpfungen haben dazu beigetragen, dass sich die Omikron-Variante in den vergangenen Wochen in Deutschland bisher nicht so schnell ausgebreitet hat wie aufgrund der Erfahrung in anderen Ländern zu erwarten war. Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen wirken, weil sich die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich verhalten.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere auch für die Umsicht während der Feiertage. Ihnen ist bewusst, dass die Pandemie den Bürgerinnen und Bürgern bereits über einen sehr langen Zeitraum sehr viel abverlangt hat.Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 gehen davon aus, dass sich die Omikron-Variante auch in Deutschland durchsetzt und zeitnah flächendeckend dominierend sein wird. Mit der raschen Verbreitung der Variante werde nun auch wieder ein deutlicher Anstieg der 7-Tages-Inzidenz zu erwarten sein, der sich bereits abzeichnet. Daher sei die Stellungnahme des Expertenrats vom 19. Dezember 2021 weiterhin gültig. In ihrer am 6. Januar veröffentlichten zweiten Stellungnahme haben die Expertinnen und Experten wichtige ergänzende Erkenntnisse zur Omikron-Variante vorgelegt. Das Gremium führt aus, dass Infektionen mit der Omikron-Variante, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen, gleichwohl aufgrund des zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der Krankenhäuser auszugehen ist. Diese betreffe bezogen auf die Fallzahlen weniger die Intensiv-, als vielmehr die Normalstationen der Krankenhäuser. Zudem betonen die Expertinnen und Experten, dass sich die Omikron-Variante erst allmählich in älteren Bevölkerungsgruppen ausbreitet und die Krankheitsschwere in dieser gefährdeten Gruppe noch nicht ausreichend beurteilbar sei. Ein weiteres wesentliches Problem entstehe durch die erwarteten hohen Infektionszahlen, die zu Ausfällen beim Personal
durch Erkrankung und Quarantäne führen. Diese können in der bei Omikron erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt wird.Die Omikron-Variante kann aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften dazu führen, dass die Infektionszahlen massiv ansteigen, was den Vorteil der milderen Verläufe gegenüber der Delta-Variante quantitativ aufzuwiegen droht. Es gilt die Infektionsdynamik genau zu beobachten, um bei Bedarf schnell agieren und nötigenfalls eine weitere Intensivierung der Schutzmaßnahmen vornehmen zu können. Der durch Erst- und Zweit-Impfung vermittelte Immunschutz ist bei der Omikron-Variante eingeschränkt. Daher werden auch Personen erkranken, die lediglich einen solchen Erst- und Zweit-Impfschutz aufweisen. Die dritte Impfung reduziert nach Aussage des Gremiums nach allen vorliegenden Studien die Ansteckungsgefahr mit der Omikron-Variante deutlich. Das unterstreicht erneut die Bedeutung der Auffrischungsimpfung mit den hochwirksamen mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken dem Expertenrat erneut für seine wichtige Arbeit.Zentraler Baustein dafür, dass Deutschland gut durch diese neue Phase der Pandemie kommt, ist es, die Bürgerinnen und Bürger durch Booster-Impfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen zu schützen. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen – das gilt bereits ab der ersten Impfung. Jeder und jedem soll ein passgenaues Impfangebot unterbreitet werden.Diejenigen, die bereits grundimmunisiert sind, werden darin bestärkt, sich weiterhin verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten sie, das Angebot einer Auffrischungsimpfung anzunehmen. Das Ziel, bis Weihnachten 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wurde erreicht. Jetzt wollen Bund und Länder in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchführen.Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen Lage folgende weiteren Vereinbarungen getroffen:

 

  1. Die neue Virus-Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Daher ist es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern. Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.
  2. Es bleibt weiterhin notwendig, die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften deutlich zu reduzieren. Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
  3. Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert.
  4. Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante dort besonders leicht überträgt.
  5. Die Länder werden beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist.
  6. Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
  7. Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte auf, das Homeoffice in den nächsten Wochen verstärkt zu nutzen. Das Arbeiten von zu Hause verringert Kontakte am Arbeitsplatz und auf den Wegen zur Arbeit. Es hilft, die Zahl der Ansteckungen zu verringern.
  8. Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Es soll zugleich den Erfordernissen des Infektionsschutzes gerecht werden, insbesondere für vulnerable Gruppen. Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die sich auf die entsprechenden Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen.Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann.Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen
    Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung
    vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). Damit wird auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung
    getragen.Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).
  9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden. Spätestens jetzt, mit der neuen und deutlich leichter übertragbaren VirusVariante, ist der Zeitpunkt gekommen, sich zu schützen und die Erst- und Zweitimpfung vorzunehmen. Schon eine frische Erstimpfung schützt zeitnah vor schweren Verläufen.
  10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Sie bekräftigen ihre dazu gefassten Beschlüsse vom Dezember 2021. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.
  11. Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Nun folgen weitere Schritte. Bund und Länder werden sich hierzu weiter regelmäßig austauschen. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
  12. Der Expertenrat weist in seiner zweiten Stellungnahme vom 6. Januar 2022 darauf hin, dass das Gesundheitssystem auf die kommende Infektionswelle vorbereitet werden muss. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerinnen und
    Gesundheitsminister von Bund und Ländern, entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats die Krankenhäuser auf die zu erwartenden hohen Infektionszahlen vorzubereiten.
  13. Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.
  14. Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa für den Einzelhandel und für die Gastronomie, einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, berücksichtigt der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten. Die Länder begrüßen den Antragsstart der Überbrückungshilfe IV und die baldige Auszahlung von Abschlagszahlungen. Der Bund und die Länder werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern.
  15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben. Die
    bestehenden Beschlüsse
    von Bund und Ländern bleiben daher weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.
  16. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Protokollerklärung Bayern:
1. Bayern hat bereits sehr strenge Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die über die Regelungen vieler anderer Länder deutlich hinausgehen. So gilt in Bayern bereits eine weitgehende FFP2-Maskenpflicht, die als besonders infektionsgefährlich eingestuften Bars, Kneipen und Diskos sind vollständig geschlossen und für Kultur-, Sport- und sonstige Veranstaltungen wurde 2G Plus mit Kapazitätsbeschränkungen eingeführt. Zudem ist in Bayern die Gastronomie in „regionalen Hotspots“ untersagt.2. Der heutige Beschluss bleibt in weiten Teilen hinter der bereits geltenden Rechtslage in Bayern und einigen anderen Ländern zurück. Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen, wie eine inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem
Maße vor. Auch der Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner Stellungnahme vom 06.01.2022 eine weitere Intensivierung von Beschränkungsmaßnahmen nur für den Fall gefordert, dass absehbar in den kommenden Wochen die Belastung durch hohe Infektionszahlen und Personalausfälle zu hoch werden sollte. Dabei gilt es, die Entwicklung der Infektionsdynamik genau im Blick zu behalten, um bei Bedarf schnell sowie mit Umsicht und Vorsicht agieren zu können.Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt:
Der Expertenrat der Bundesregierung hat weder konkrete Maßnahmen zu Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen empfohlen noch medizinisch belastbare Hinweise zur Verkürzung von Isolations- oder Quarantänezeiten gegeben; er hat sich auch nicht dazu geäußert, welche infektiologischen Risiken mit einem Verzicht auf Karenzzeiten bei vollständigen Impfungen einschl. Auffrischungsimpfungen verbunden sind.Sachsen-Anhalt sieht die Bundesregierung in der Verantwortung für die entsprechenden Vorschläge in den Ziffern 4. und 8. des heutigen Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Außerdem schließt sich Sachsen-Anhalt Ziffer 2 der Protokollerklärung von Bayern an.

Wer geschäftlich unterwegs ist und oftmals in neuen Städten auf Zeit wohnt, fehlt oft der soziale Anschluss. Ein Apartment-Hotel Hannover fördert den Anschluss. Man kann zum Beispiel gemeinsam mit den anderen Gästen Zeit verbringen und den Tag ausklingen lassen.

Auch der öffentliche Working Space bietet eine willkommene Abwechslung zum Aufenthalt im Apartment Hotel. Genauso kann man sich jederzeit in die Wohnung auf Zeit zurückziehen. Dort gibt es eine Küchenzeile, ein Badezimmer und einen gut ausgerüsteten Arbeitsplatz.

Wie man auf der Webseite Deutsche Messe ersehen kann werden jedes Jahr in Deutschland viele Messen abgehalten. Eine davon, Die Hannover Messe konzentriert sich im Jahr 2022 auf die Auswirkung von Trends auf den Industriesektor und die damit verbundene »Industrial Transformation«. Die Megatrends sind die Digitalisierung, die Individualisierung und der Klimaschutz und beeinflussen die Nachfrage der Industrie und stellen die Branche vor schwierige Herausforderungen. Die Messe dient der Präsentation von zukunftsweisenden Technologien und Systemen, um möglichst vielen Problemen gerecht zu werden.

Interessante Fakten über die Fachbesucher der HANNOVER MESSE

Im Folgenden einige Daten und Fakten:

  • Entscheiderdichte: Etwa zwei Drittel der Messegäste reden bei den Investitions-entscheidungen der Unternehmen mit. Und mehr als ein Fünftel der Befragten kommt mit konkreten Absichten zu investieren nach Hannover.
  • Ausgeprägte Branchenstruktur: Diese Messe bringt die zentralen Bereiche der Industrie an einem Platz zusammen. Und zwar von Techniken des Antriebs und der Automatisierung über Energie, Forschung und Entwicklung sowie Industrial IT bis hin zur Zulieferung. Aussteller überwinden dort die Grenzen von Technologie und Branchen.
  • Publikum: Eine Reise nach Hannover lohnt sich. Etwa ein Drittel der Besucher reist aus dem Ausland an, mehr als 50 Prozent von außerhalb der Europäischen Union. Jeder zweite Besucher aus dem Inland legt mehr als 325 Kilometer zurück, um in die Messestadt zu gelangen.
  • Weitgestreute Themen: Mit Neuerungen gewinnen die Aussteller Interessenten. Denn Fachbesucher sehen die Messe als wichtigen Ausblick in die industrielle Zukunft. Mit den alljährlichen Top-Themen trifft die Hannover Messe ohne Zweifel den Nerv der Zeit.
  • Eindeutige Geschäftsziele: Die Gäste wollen Neues kennenlernen und miterleben. Zu den begehrtesten Zielen der Besucher zählen unter anderem die Suche nach Neuerungen und Trends, der Austausch von Erfahrungen und Informationen, Networking und neue geschäftliche Kontakte.
  • Hohe Besuchstreue: Stammkunden und Erstbesucher der Messe halten sich die Waage. So haben kontinuierliche Aussteller die Möglichkeit, jährlich neue Interessenten kennenzulernen und zur gleichen Zeit Kontakte aufzunehmen.
  • Interesse an Technologie: Was bieten die Big Player? Die Marktführer wissen, wer zu den Big Playern gehören will, darf auf dieser Messe nicht fehlen.
  • Erfolgreiches Profil: Mehr als 75 Prozent der Besucher sagen, im Vergleich zu anderen Messen habe der Besuch der Hannover Messe großen oder sehr großen Nutzen für ihre Tätigkeit. Für ein gutes Drittel ist es die einzige Veranstaltung, die sie im Jahr besuchen.

Hannover Messe 2022 - Anregungen für Klimaschutz

Die Hannover Messe hat das neue Leitthema gelüftet: die "industrielle Transformation". Gemeint ist die Wandlung hin zu einer klimafreundlicheren Herstellung.

Bei der Messe im April des Jahres 2022 sollen Möglichkeiten gezeigt werden, wie Industrieunternehmen und Wirtschaft den Pfad in der Zukunft gemeinsam beschreiten können. Aktuell steht der größte Umbruch seit der industriellen Revolution vor uns. Die Produktion wird noch mehr digital, automatisierter und nachhaltiger - und die Hannover Messe will die Motivation für mehr Klimaschutz bewirken.

Hannover Messe 2022 als Präsenzveranstaltung

Nach zwei Jahren der Pandemie will die Hannover Messe wieder auf das Messegelände zurückkehren: Im April des Jahres 2022 sollen sich Firmen und Gäste wieder persönlich die Hand reichen können.

Digitale Formate können die direkten Kontakte nicht ersetzen. Allerdings soll es neben dem persönlichen Präsenz auf der Messe auch Möglichkeiten für ein digitales Angebot geben. Die teilnehmenden Unternehmen entscheiden, ob sie persönlich oder digital teilnehmen wollen. Die Veranstalter hoffen, auf diese Weise mehr Menschen zu erreichen.

Grüner Wasserstoff für Portugal

Portugal als Partnerland der Messe im Jahr 2022 strebt bei der Verwendung von grünem Wasserstoff eine Vorreiterrolle an und trägt mit der hervorragenden Verbindung von Reichtum an Ressourcen, an Solarenergie und Windenergie, einen industriellen Hintergrund und der strategischen Lage zu einem internationalen Wasserstoffmarkt bei. Auf diese Art und Weise wird der Export zu den wichtigsten Zentren der Verbraucher möglich gemacht.

Portugal hat sich als erstes Land weltweit dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu werden und wird einem GTAI-Bericht zufolge bis zum Jahr 2030 1,6 bis 2,1 Prozent des inländischen Verbrauchs an Endenergie durch Wasserstoff abdecken.

Die Raschheit der Energiewende und Dekarbonisierung der Wirtschaft (die Umstellung der Energiewirtschaft in Richtung eines geringeren Umsatzes von Kohlenstoff) im nächsten Jahrzehnt bedeutet einiges an Arbeit. Es muss einiges an Kapital für die Herstellung und Einbindung on erneuerbarem Gas, besondere von grünem Wasserstoff, aber auch von Ammoniak und Methanol, aufgebracht werden. Auf diese Art und Weise kann man auf fossilen Brennstoff verzichten.

Mit der im Jahr 2020 von der Regierung Portugals definierten Wasserstoffstrategie sollen Elemente der Förderung und Stabilität im Energiesektor bewirkt werden, um Wasserstoff als wichtige Säule einer Strategie für einen Übergang zu einer kohlenstoffreduzierten Wirtschaft zu unterstützen.

Die Regierung Portugals betreibt eine Politik rund um grünen Wasserstoff, die sich auf eine umfangreiche Reihe von Maßnahmen stützt. Und zwar zur Lenkung, Abstimmung und Mobilisierung von Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Produktionskapazität, Lagerungskapazität, Transportkapazität und Verbrauch erneuerbaren Gases.

Bei der Erzeugung von Energie setzt Portugal auf Photovoltaik, weil die Energie eigenständig hergestellt werden kann, was für die Sinnhaftigkeit von Wasserstoffprojekten eine wesentliche Rolle spielt. Zuerst müssen solche Projekte entsprechend untersstützt werden, bis die Basisstrukturen fertig sind. Grüner Wasserstoff ist ansonsten im Vergleich zu aus Erdgas gewonnenem Strom nicht konkurrenzfähig.

 

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Sport ist in Deutschland ein beliebter Zeitvertreib, sowohl was das Zuschauen als auch das Spielen angeht. Etwa vierzig Millionen Menschen, also fast die Hälfte der Bevölkerung, sind Mitglied in einem Sportverein.

Klar ist jedoch: Es ist vor allem der Fußball, der die Nation bewegt. Während der Teamsport schon seit über hundert Jahren in Deutschland gespielt wird, so ist die Industrie und der Hype um den Sport in den letzten Jahren noch stärker gewachsen.

Die Reichweite von Fußball geht weit über den Rasen hinaus

Fußball ist für viele Deutsche eine Leidenschaft, und die deutschen Mannschaften erbringen auf allen Wettbewerbsebenen stets hervorragende Leistungen. Nicht umsonst gehört die Bundesliga zu den angesehensten Profi-Fußballligen der Welt.

Damit einher geht die Begeisterung und Motivation vieler Menschen, sich selbst als Spieler in einem der vielen örtlichen Vereine auszuprobieren. Und selbst diejenigen, die nicht spielen, sind trotzdem leidenschaftliche Fans eines Teams. Tausende von Menschen besuchen jede Woche die Spiele in den Stadien oder verfolgen diese über Live-Übertragungen. Somit hat sich auch ein florierender Markt rund um Fußball als Profisport und Unterhaltung etabliert.

Beispielsweise werden große Marken zum Sponsor von Teams, werben großflächig im Stadion und bringen Sportausrüstung als Fanartikel heraus. Auch im Bereich der Sportwetten ist Fußball beliebt, mit unzähligen Champions League Wetten, die für jedes Spiel abgegeben werden. Durch die Verfügbarkeit von Live-Wetten und -Streams sind diese für Fans aus der ganzen Welt zugänglich geworden und noch einfach abzugeben, was in den letzten Jahren zu einer noch größeren Popularität von Fußball-Wetten geführt hat.

Profifußball kurbelt die deutsche Wirtschaft an

Laut einer Studie von McKinsey lag der wirtschaftliche Wert des deutschen Profifußballs in der Saison 2018/2019 rund 11 Milliarden Euro – und hatte damit eine größere Wertschöpfung als alle Gewerbe mancher kleinen Bundesländer zusammen. Dementsprechend hoch sind auch die Steuern, die dem Staat jährlich aus diesem Sektor zugutekommen: Sie liegen jährlich bei ca. 3,7 Milliarden Euro.

Der große Erfolg des professionellen Fußballsektors bedeutet gleichermaßen auch einen größeren Arbeitsaufwand, um die vielen Veranstaltungen durchzuführen und zu managen. So ergab dieselbe Studie, dass der Fußball und dessen direktes Umfeld in Deutschland rund 127.000 Vollzeitarbeitsplätze und 17.000 Stellen schaffen. Der Ballsport ist also im wahrsten Sinne des Wortes für eine riesige Anzahl von Menschen im wortwörtlichen Sinne lebenswichtig und bietet nicht nur für die eigentlichen Spieler vielversprechende berufliche Laufbahnen.

Fußball ist für alle da

Entgegen vieler veralteter Vorurteile sind natürlich auch Frauen in Deutschland begeisterte Fußballfans und -spielerinnen. Und auch im Frauenfußball haben sich Deutschlands professionelle Teams schon lange einen Namen gemacht.

Während der Frauenfußball in Sachen Kommerzialisierung zwar noch nicht auf demselben Stand wie sein männliches Pendant ist, so zeigen aktuelle Studien jedoch, dass das Interesse von Sponsoren und Medien am Frauenfußball in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist.

Die größere Beliebtheit spiegelt sich unter anderem auch darin wider, dass mittlerweile auch alle Spiele der Frauen-Bundesliga im Fernsehen übertragen werden und selbst große Berichterstatter wie die Sportschau ihr Programm diesbezüglich ausweiten wollen.

Dies wiederum ermöglicht ein größeres wirtschaftliches Wachstum, eine noch weitere Professionalisierung der Ligen, der Spielerinnen und deren Ausbildung – und liefert den weiteren Beweis, dass Fußball als deutscher Nationalsport wirklich für alle da ist.

Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19
Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert
damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin,
dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNA- Impfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen guten Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zu den Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine
umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.

Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen. Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten
an oder über ihrer Belastungsgrenze.

Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wird

Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ihr
verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich
einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger – nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte und genesene Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten Ansteckung zu reduzieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:

1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine
Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron- Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den bisher eingesetzten mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Der
Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.

2. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen. Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.

3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Soweit noch nicht geschehen werden Bund und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der Impfkampagne zu beteiligen.

4. Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

5. Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante gewappnet ist. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen. Bund
und Länder stehen mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern von kritischen Infrastrukturen im Austausch und werden diesen Austausch mit Blick auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren.

6. Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme:
Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des Öffentlichen Personennahvekehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

7. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig.
Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage
verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.

9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.

10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an
Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

11. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden in den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

13. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.

14. Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.

15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die
Lage zu beraten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Expertenrat, zur Vorbereitung der
Zusammenkunft seine Empfehlungen fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Planung vorlegen, die etwaige weitere Maßnahmen identifiziert, die zur Eindämmung der Verbreitung der Omikron-Variante erforderlich sind. Zugleich sollen die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen vorbereitet werden.

Protokollerklärung des Landes Baden-Württemberg und des Freistaats Sachsen:
1. Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen halten die heutigen Corona-Beschlüsse der
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder für nicht weitgehend genug. Sie gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um
schnell auf eine sich zuspitzende Lage, wie sie der wissenschaftliche Expertenrat in seiner
Stellungnahme vom 19. Dezember 2021 prognostiziert, reagieren zu können.
2. Das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Sachsen fordern die Bundesregierung und den
Bundestag auf, schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit wieder der volle
Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 1 IfSG zur Verfügung steht. Aus Sicht Baden-Württembergs ist
hierzu mit Blick auf die exponentielle Ausbreitung der Omikron-Variante kurzfristig die erneute
Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag dringend
erforderlich.

Symbolbild Polizei

Hamburg: Bereits am 26.08.2021 haben Spezialeinsatzkräfte der Polizei Hamburg einen 20-jährigen Heranwachsenden in der Kieler Straße vorläufig festgenommen, der im sog. Darknet versucht haben soll, eine scharfe Schusswaffe und eine Handgranate illegal zu erwerben.

Bitcoin zählt zu den am meisten diskutierten Kryptowährungen weltweit. Für manche sind es nur Einsen und Nullen auf dem Computer, für andere ist es eine lohnende Investition und die Währung der Zukunft.

Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden.

Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
  2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und  verteilung erkennen und beheben soll.
  3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern.
  4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.
  5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.
  6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
  7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (1). Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
  8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.
  9. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
  10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
  11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  13. Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
  14. Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.
  15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindest-standards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.
  16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
  17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
  18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
  19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
    Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.

  20. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßen das durch die Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bitten die Bundesregierung, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten

(1) Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.

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