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Berlin: Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen in einigen Regionen unseres Landes sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß.

Die Zahl der Todesopfer ist erschütternd, die Schäden sind immens. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder drücken den Opfern der Hochwasserkatastrophe ihr Mitgefühl aus und bedanken sich bei allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz, der noch schlimmere Auswirkungen abwenden konnte. Niemand kann eine solche Situation allein bewältigen. Der Bund wird die Länder umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen unterstützen und steht zudem bereit, sich in den nächsten Monaten und Jahren am Wiederaufbau finanziell zu beteiligen.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
 

  1. Bereits am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet.Die Bundesregierung hat am 4. August 2021 darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Oktober 2021 beschlossen.
     
  2. Die Bundesregierung hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zu Hälfte finanziell zu beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.
    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren für die anschließende Aufbauhilfe die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. Euro. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder i. H. v. 28 Mrd. € werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Die Beteiligung der Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre.Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.
     
  3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die zuständigen Bundesressorts und die betroffenen Länder, die notwendigen untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Verordnung und Verwaltungsvereinbarungen) unverzüglich zu erarbeiten, abzustimmen und abzuschließen. Angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen Aufarbeitung wird hierbei auch eine Ausnahme vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen erfolgen.
     
  4. Der Bund und die Länder verzichten auf die Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte durch die betroffenen Länder und Kommunen.
     
  5. Bund und Länder streben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall an. Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Mio. € für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Den jeweiligen Ländern liegen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zur Unterzeichnung bereits vor. Zusätzlich soll das CellBroadcasting System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.
     
  6. Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für  Elementarschäden“ aktualisiert werden sollte
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