Kreis Düren: Nach Regengüssen im Herbst sind immer wieder vermehrt Pilzsucher in Wäldern unterwegs. Kein Wunder: Speisepilze sind eine Delikatesse - zuweilen auch eine sehr wertvolle.
Daher darf überhaupt nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Grundsätzlich ist aber das Sammeln in Naturschutzgebieten und das Abpflücken seltener Pilze aus Natur- und Artenschutzgründen verboten.

Da in letzter Zeit häufiger Pilzsucher in Naturschutzgebieten zu beobachten waren, hat der Kreis Düren seine Naturschutzbeauftragten gebeten, die Einhaltung dieser Regeln vermehrt zu beobachten.
 
Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Düren weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Im Übrigen müssen auch die Eigentumsrechte von Waldbesitzern beachtet werden: Im Privatwald darf nur mit Zustimmung des Besitzers gesammelt werden.
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