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StädteRegion Aachen: Tiere umtauschen? Das geht auf keinen Fall! Dies sollte jedem, der einen Hundewelpen oder ein Katzenbaby zu Weihnachten verschenken möchte, bewusst sein. Denn jedes Jahr sind die Tierheime in der Region nach den Feiertagen überfüllt, weil viele Leute ihre „Geschenke“ wieder abgeben.

Zu hunderten oder gar tausenden sitzen Tiere dann in Käfigen und stehen vor einer ungewissen Zukunft. Was in der Vorweihnachtszeit oft noch dazu kommt: Auch in der StädteRegion Aachen sind ständig illegale Händler unterwegs, die vor allem Hundewelpen ohne Ausweise und Kaufverträge als vermeintliches „Schnäppchen“ anbieten. So haben das städteregionale Amt für Tierschutz und Veterinärwesen und die kommunalen Ordnungsämter allein in diesem Jahr bei Kontrollen bislang rund 70, vor allem junge, Hunde sichergestellt. Viele von ihnen kamen aus dem ost- und südosteuropäischen Raum. Die Tiere sind ohne Papiere und ohne gültige Tollwutimpfung nach Deutschland gebracht worden. Sie müssen nun für mehrere Wochen in Quarantäne im Tierheim bleiben.

Das Amt für Tierschutz und Veterinärwesen geht jedem Hinweis aus der Bevölkerung nach und überprüft vermeintliche Händler. Dies gestaltet sich mitunter schwierig, denn die Tiere werden oft nicht bei den Anbietern zuhause gehalten. Außerdem besitzen Käufer von vermeintlichen Händlern meistens keine Papiere bzw. Kaufverträge, so dass die Verantwortlichen nur sehr schwer ermittelt werden können. Mit illegal erworbenen Tieren machen sich übrigens auch die Käufer selbst strafbar, denn sie verstoßen gegen seuchenrechtliche Bestimmungen. Niemand sollte deshalb ein Tier von Unbekannten kaufen – sei der Preis auch noch so verlockend!

Denn klar ist: Tierschutz steht grundsätzlich an erster Stelle. Jeder, der vorhat, seine Liebsten zum Fest mit Tieren zu überraschen, sollte einige wichtige Hinweise des Tierschutz- und Veterinäramtes beachten. Denn gerade Katzen und Hunden sollte jeder Halter langfristig Sicherheit und ein passendes Zuhause bieten können. Tiere sollten nur von eingetragen Züchtern erworben werden.

„Grundsätzlich dürfen Hunde- und Katzenwelpen frühestens ab der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden“, betont Dr. Anna Woitok vom Amt für Tierschutz und Veterinärwesen. Diese Regelung trifft sowohl für Tiere aus EU- sowie aus Nicht-EU-Ländern (hier gelten teils verschärfte Regelungen bei der Einfuhr) zu. Hund oder Katze müssen auf jeden Fall gegen Tollwut geimpft werden, was aber frühestens im Alter von 12 Wochen möglich ist. Bei jüngeren Tieren wirkt die Tollwutimpfung nicht, weil die Welpen noch durch Antikörper des Muttertieres geschützt sind, die mit der Muttermilch aufgenommen werden (immunologische Lücke). In der entsprechenden EU-Verordnung ist ein Mindestalter von zwölf Wochen für die Tollwut-Erstimpfung explizit vorgeschrieben. Danach dauert es weitere 21 Tage, bis sich genügend Antikörper gebildet haben und somit ein gültiger Impfschutz gegeben ist. „Jeder Tierliebhaber, der vorhat, ein Hunde- oder Katzenbaby zu verschenken, sollte sich zum Wohl des Tieres unbedingt daran halten“, so Dr. Woitok.

Sollten Hunde und Katzen, die jünger als 15 Wochen sind, nach Deutschland verbracht oder eingeführt werden, müssen diese, bis ein belastbarer Tollwutimpfschutz gewährleistet werden kann, in einer zugelassenen Quarantäneeinrichtung untergebracht werden. Die Kosten für diese Unterbringung sowie auch für die tierärztliche Behandlung (Tollwutimpfung) muss der Tierhalter tragen. Diese Kosten belaufen sich durchschnittlich auf etwa 500 Euro. Zu beachten ist außerdem, dass für eine Einreise nach Deutschland auch eine entsprechende Kennzeichnung mit Microchip, Heimtierausweis oder ein entsprechendes Gesundheitszeugnis vorliegen muss. Auch eine Blutuntersuchung muss unter Umständen erfüllt werden. Eine Einfuhr ohne gültige Tollwutimpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Hinweis: Weitere Infos zu den in Deutschland geltenden Vorgaben beim Welpenhandel gibt es auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums: www.bmel.de, im Bereich „Artgerechte Tierhaltung - Tierhandel und Transport“.

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