Titelbild: JESHOOTScom, unter pixabay.com

Fernreisen sind gefragt und erlauben das Erkunden spannender Kulturen und Kontinente. Damit Hin- und Rückreise nach Asien, Amerika, Australien und Co. möglichst stressfrei erfolgen, sollten sich Touristen allerdings frühzeitig mit den Vorbereitungen auf die Langstreckenflüge beschäftigen. Unter anderem ist es empfehlenswert die Fluggastrechte zu kennen, um bei Flugverspätungen richtig zu handeln. Nachfolgend werden zentrale Fakten zu Leistungsansprüchen sowie Gesundheitstipps erläutert.

Wenn sich Flüge verspäten: Wissenswertes zur EU-Fluggastrechte-Verordnung

Verspätet sich der Flug, schmälert das die Vorfreude auf den Urlaub nicht unwesentlich. Aber auch bei der Heimreise ist eine Verspätung äußerst ärgerlich und strapaziert die Nerven. Schließlich ist der Flug bereits lang genug. Ändern lässt sich die Situation allerdings ohnehin nicht, weshalb es sinnvoll ist das Beste aus der Situation zu machen. Abhängig von der Ursache für die Verspätung haben Flugpassagiere laut EU-Verordnung 261/2004 das Recht auf verschiedene Leistungen. Diese Verordnung gilt auch für Flüge in Länder außerhalb der Europäischen Union. Der Gültigkeitsbereich umfasst Flüge, die in der EU starten beziehungsweise landen. Unter anderem besteht das Recht auf eine Entschädigung, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Bei Flügen ab 3.500 Kilometern und einer Verspätung ab vier Stunden beträgt die Leistung 600 Euro pro Passagier. Folgende Gründe können einen Anspruch auf diese Entschädigungssumme auslösen:

  • technischer Defekt
  • Personalausfälle
  • Erkrankung von Piloten
  • Airline hat sich auf Wetterverhältnisse nicht angemessen vorbereitet

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, wie es bei Streik, Unwetter, Blitzschlag oder Turbinenschaden durch Vögel der Fall sein kann, steht Fluggästen keine Entschädigungszahlung zu. Die Verbraucherrechtshilfe für Fluggäste, Flightright, macht in einem Ratgeber über Flugverspätungen auf weitere Leistungsansprüche aufmerksam: „Unabhängig davon, ob die Airline selbst Schuld am verzögerten Start oder der Flugannullierung hat oder nicht - sie muss Ihnen Versorgungsleistungen zukommen lassen.“ Demnach sind davon „Snacks beziehungsweise Mahlzeiten und Getränke sowie zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails“ umfasst. Ein Anspruch darauf liegt vor, sobald die Verspätung drei Stunden beträgt. Befindet sich der Fluggast zum Zeitpunkt des verspäteten Flugs außerhalb der EU sind es vier Stunden. Unter Umständen muss die Fluggesellschaft Reisenden ergänzend Transfer und Hotel bezahlen.

Grundsätzlich sollten Betroffene von der Airline eine schriftliche Bestätigung der Verzögerung verlangen. Das Schreiben dokumentiert den Grund und die exakte Zeitspanne der Verspätung. Auch der Austausch von Kontaktdaten mit anderen Passagieren kann helfen, um im Nachhinein entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Belege von Mahlzeiten, Taxifahrten und Hotels gut aufbewahren! Sie könnten bei einer Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft wichtig sein.

Der WDR hat die Fluggastrechte ebenfalls thematisiert und geht auf Entschädigungsleistungen ein:

Gesundheitstipps für Langstreckenflüge

Langstreckenflüge verlangen dem Körper einiges ab. Das Sitzen über Stunden kann schnell zur Reisethrombose führen. Dabei verkleben Blutplättchen, was Blutgerinnsel auslöst und die Vene verstopft. Der Blutfluss wird behindert. Gerade beim Fliegen sind Bein- und Beckenvenen betroffen. Schmerzen und Schwellungen können die Folge sein. Allerdings darf das Gesundheitsrisiko nicht unterschätzt werden. Löst sich ein derartiges Gerinnsel von der Venenwand, kann es über die Blutbahn direkt in die Lunge wandern. „Blockiert es dort ein wichtiges Blutgefäß, entsteht eine Lungen­embolie. Sie kann tödlich sein“, erklärt Stiftung Warentest in einem Artikel zur Thrombose. Bei Langstreckenflügen ist das Risiko aufgrund des Bewegungsmangels über viele Stunden erhöht. Der Kreislauf ist extrem gefordert, um das Blut von den Beinen zurück zum Herz zu befördern. Hinzu kommt der geringe Luftdruck, der im Flugzeug in tausenden Metern Höhe herrscht und den Sauerstofftransport von der Atemluft in das Blut beeinträchtigt. Mit folgenden Tipps können Reisende ihren Organismus unterstützen und einer Thrombose vorbeugen:

  • Während des Flugs regelmäßig aufstehen und einige Schritte gehen.
  • Beim Sitzen die Wadenmuskulatur regelmäßig anspannen, die Beine ausstrecken und mit den Füßen wippen.
  • Viel trinken! Am besten Wasser oder ungesüßten Tee. Alkohol und Kaffee meiden.
  • Das Tragen medizinischer Kompressionsstrümpfe hilft den Venen das Blut von unten aus den Beinen zum Herz zu pumpen. Kniehohe Modelle reichen in der Regel aus.

Mehr Beinfreiheit genießen

Wichtig ist außerdem, rechtzeitig an die Reservierung des Sitzplatzes zu denken. Die Beinfreiheit variiert je nach Flugzeugmodell und Fluggesellschaft. Auch innerhalb eines Fliegers gibt es Unterschiede. Sehr große Menschen sind beispielsweise mit einem Platz am Notausgang gut beraten, da dort mehr Freiraum herrscht. Das gilt in vielen Maschinen auch für die Plätze in der ersten Reihe zwischen Economy Class und dem nächsten Abteil. Plätze mit mehr Beinfreiheit kosten bei vielen Airlines extra. Passagiere, die noch mehr Komfort wünschen, buchen direkt First oder Business Class.

Richtig anziehen mit dem Zwiebelprinzip

Während Langstreckenflügen kann es wegen der Klimaanlage relativ kühl im Flugzeug werden. Um Erkältungen zu verhindern, ist es ratsam mehrere Kleidungsstücke übereinander zu tragen. Das erleichtert es auf die Temperaturveränderungen einzugehen. Warme Socken und ein Schal gegen Zugluft sind immer eine gute Wahl. Auch im Sommer.

Weitere Ratgeber für Urlauber:

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