Paare, die in Deutschland ein Kind bekommen, haben Anspruch auf Elterngeld. Mütter und Väter gleichermaßen haben dadurch die Möglichkeit, eine gewisse Zeit lang auf den Job zu verzichten und sich voll und ganz ihrem Nachwuchs zu widmen. Diese Zeit soll einen Schonraum für Eltern darstellen und ihnen die Möglichkeit geben, die schwere Anfangszeit ohne finanzielle Sorgen zu überstehen. Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf 12 Monate Elterngeld – beteiligt sich der Vater an der Auszeit, kann das Elterngeld auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Ein Anspruch auf diese Auszeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes besteht, bis der Nachwuchs das dritte Lebensjahr vollendet hat.

Die Berechnung

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Nettogehalt. Einen Mindestbetrag von 300 Euro bekommt jeder, ausgenommen davon sind nur Spitzenverdiener, die mehr als eine Viertelmillion Euro im Jahr verdienen. Geringverdiener mit einem Gehalt von 1.000 Euro oder weniger erhalten weiterhin 100 Prozent ihres bisherigen Gehalts. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro bekommen Arbeitnehmer 67 Prozent ihres bisherigen Gehalts. Liegt das Nettogehalt hingegen über 1.200 Euro, sinkt die Höhe des Elterngeldes moderat um je einen Prozentpunkt – bei einem Nettoeinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent, bei Einkommen von 1.240 Euro auf 65 Prozent usw. Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Unabhängig davon, ob das vorherige Nettoeinkommen deutlich höher ist.

Neue Möglichkeiten

Ist das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren haben Eltern laut NASPA sogar die Möglichkeit, zwischen zwei Elterngeldmodellen zu wählen – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld wird wie im vorangegangenen Absatz berechnet. Beim ElterngeldPlus können Väter und Mütter bereits während der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen – allerdings nur in Teilzeit. Daran sind jedoch einige Bedingungen geknüpft:

  • Es darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
  • Das jährliche Einkommen beider Elternteile darf nicht über 500.000 Euro liegen – bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
  • Darüber hinaus muss sich der Wohnsitz in Deutschland befinden und das Kind mit dem jeweiligen Elternteil in einem Haushalt leben.

Durch das Arbeiten in Teilzeit kann das ElterngeldPlus sogar doppelt solange bezogen werden. Mit jedem Monat sinkt allerdings auch die Höhe des Betrags, den die Eltern bekommen. Daher müssen Eltern vorab genau rechnen, ob sich das Arbeiten in Teilzeit für sie lohnt.

Bildrechte: Flickr Family Kat Grigg CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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