Polizei Symbolbild

Düren:  Herumliegende Zigarettenkippen, achtlos weggeworfener Müll oder nicht entfernter Hundekot - Schon seit Jahren wird das städtische Erscheinungsbild durch Verschmutzungen im öffentlichen Bereich erheblich beeinträchtigt. Dem will der Städtische Ordnungsdienst (SOD) ab sofort auch mit Zivilstreifen entgegen treten.

 

„Mehr Sicherheit und Ordnung in Düren heißt auch mehr Lebensqualität!“, betont Rechtsdezernentin Christine Käuffer, die sich seit langem für eine konsequente Ausweitung des SOD einsetzt. „Keiner mag es, wenn Abfall auf der Straße liegt. Und keiner möchte aggressiv angebettelt oder von alkoholisierten Personen angepöbelt werden.“ Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der Ordnungsverstöße zugenommen hat, reagierte die Politik im vergangenen Jahr und beschloss eine Aufstockung des SOD im Stellenplan von 11 auf 13 Kräfte. Bisher waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOD in blauer Uniform und mit dem Schriftzug „Städtischer Ordnungsdienst“ in Dürens Innenstadt und darüber hinaus unterwegs. „Diese allgemein sichtbare Präsenz des Ordnungsdienstes hilft uns sicher auch zukünftig, das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu verbessern.“, erklärt Klaus Heinen, Abteilungsleiter im städtischen Amt für Recht und Ordnung und ergänzt: „Hierauf wird auch weiterhin die Priorität liegen!“ Allerdings gebe es immer noch genug „Schmutzfinken“ in der Bevölkerung, die sich nur dann regelkonform verhalten würden, solange sichtbar eine Ordnungskraft in der Nähe sei. „Mit dem Einsatz von zivilen Streifen kann sich dieser Personenkreis dann nicht mehr sicher sein, dass Verhalten nicht geahndet wird, wenn kein uniformierter Mitarbeiter in der Nähe ist, so Heinen. Wer erwischt wird, für den kann es teuer werden. Ordnungswidrigkeiten für Verunreinigungen von Straßen und Anlagen werden mit einem Verwarngeld von mindestens 25.- Euro geahndet. Die Befugnisse des Städtischen Ordnungsdienstes leiten sich unter anderem aus dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen her. So dürfen die Bediensteten des SOD bei Ausübung ihrer übertragenen Aufgaben zum Beispiel Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten, festhalten und durchsuchen sowie des Platzes verweisen und sind berechtigt, Personalien aufzunehmen. In besonderen Fällen haben sie auch die Möglichkeit, Personen in Gewahrsam zu nehmen, Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen. Klaus Heinen weiß, dass diese Maßnahmen und Befugnisse oft auch mit Konflikten einhergehen und nicht jeder oder jede Betroffene dafür Verständnis hat: „Selbstverständlich erfolgen diese Eingriffe nur, wenn es die Situation unbedingt erfordert. Unser Ziel ist es, für ein Stück mehr Lebensqualität in unserer Stadt zu sorgen.“

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