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NRW: In der vergangenen Woche ist der Kopf der „Düsseldorfer Zelle“ der Terrororganisation Al-Qaida, Abdeladim E.-K., nach Marokko abgeschoben worden.

E.-K. wurde nach drei Jahren Untersuchungshaft 2014 vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Bundesgebiet zu neun Jahren Haft verurteilt. Mit Zustimmung des Generalbundesanwaltes konnte nach Verbüßung von mehr als acht Jahren seine Rückführung aus der Strafhaft erreicht werden. Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp: „Die Landesregierung geht mit aller Härte gegen ausländische Intensivstraftäter, Straftäter und Gefährder vor. Dies zeigt auch die Rückführung dieses Top-Gefährders.“
 
Mit der Rückführung von Abdeladim E.-K. hat Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr bereits sieben Gefährder abgeschoben. Damit steht Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze. Minister Stamp: „Ziel der Landesregierung ist es, alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um ausländische Gefährder ausreisepflichtig zu machen und abzuschieben.“
 
Einer Abschiebung können Aufenthaltsrechte oder laufende Asylverfahren, aber auch tatsächliche Gründe wie Strafhaft oder fehlende Identifikations- und Reisedokumente entgegenstehen. Auch eine fehlende Rücknahmebereitschaft verschiedener Herkunftsländer ist ein ernsthaftes Problem. Hier brauchen die Bundesländer diplomatische Unterstützung durch den Bund.
 
Insgesamt gab es in diesem Jahr bisher 3.493 Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen (Stand: 30. Juni 2019). Im ersten Halbjahr 2019 entfielen damit 30,4 Prozent der bundesweiten Abschiebungen auf Nordrhein-Westfalen. Auch bei den geförderten freiwilligen Ausreisen steht Nordrhein-Westfalen in diesem Zeitraum an erster Stelle (28,9 Prozent).

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