obs/Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau/rotoGraphics/Shotshop

Verkehr: Bei Schneefall und Glätte sollten sich Autofahrer auf mögliche Fehler anderer Verkehrsteilnehmer einstellen. "Es geht nicht nur darum zu schauen, wie ich selbst ungehindert vorankomme, sondern darum, gemeinsam mit anderen Verkehrsteilnehmern die schwierige Situation zu meistern", betont Professor Wolfgang Fastenmeier vom Fachbereich Psychologie des Verkehrswesens an der Psychologischen Hochschule Berlin im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)

Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

ADAC e.V

Verkehr: 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren Autofahrer, die jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verbot betrifft auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut ADAC eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen. Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.

obs/ADAC/Wolfgang Grube

Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten (siehe ADAC-Winterreifentest 2017), sondern auch auf das sogenannte "Alpine"-Symbol. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 30.9.2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht, d. h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.

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