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- Geschrieben von PM-EXT/Polizei Düren
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Inden / Niederzier: Bei zwei Einbrüchen gerieten bereits am vergangenen Freitag (09.10.2026) zwei Wohnhäuser in den Fokus von Einbrechern. In einem Fall war einer der Wohnungsinhaber zu Hause und überraschte den Täter. Dieser flüchtete nach einem beiderseitigen Schockmoment unerkannt aus dem Haus.
Weiterlesen: Inden / Niederzier: Wohnungseinbrüche - Polizei bittet um Hinweise
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die SAVE Medien Sascha Vetter als Betreiberin dieser Website ist bestrebt, die Internetseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu gestalten. Grundlage hierfür sind die folgenden rechtlichen Bestimmungen:
Rechtsvorschriften
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website dueren-magazin.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde im August 2013 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
SAVE Medien
Sascha Vetter
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Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
• PDF-Dokumente auf www.mechernich.de: Viele der auf unserer Website bereitgestellten PDF-Dateien, insbesondere ältere Dokumente, sind bislang nicht vollständig barrierefrei. Aufgrund der Vielzahl und des Alters dieser Dateien stellt eine umfassende Überarbeitung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG dar. Wir sind jedoch bestrebt, die Anzahl antragsbezogener PDF-Formulare zu verringern und stattdessen barrierefreie Online-Assistenten bereitzustellen.
• Einige Schaltflächen verfügen über keine für Screenreader zugänglichen Namen, wodurch die Nutzung assistiver Technologien erschwert wird.
• Einzelne Links sind nicht ausreichend aussagekräftig beschriftet, was die Navigation für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen beeinträchtigen kann.
• In bestimmten Bereichen werden ARIA-Attribute verwendet, die nicht den aktuellen Standards entsprechen.
• Die Überschriftenstruktur ist vereinzelt nicht in einer fortlaufenden, absteigenden Reihenfolge umgesetzt. Dies kann sich negativ auf die Orientierung mit Screenreadern auswirken.
• Teilweise werden Bilder in niedriger Auflösung bereitgestellt, was die visuelle Wahrnehmbarkeit beeinträchtigen kann.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die Zugänglichkeit unserer Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.08.2026 erstellt.
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- Geschrieben von PM-EXT/Polizei Düren
- Kategorie: Uncategorised
Düren: In der Nacht zum Montag (29.06.2026) verschafften sich unbekannte Tatverdächtige widerrechtlich Zutritt zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Dort entwendeten sie Bargeld und Ausweisdokumente. Die Polizei bittet um Hinweise.
Im Zeitraum zwischen 00:00 Uhr und 09:30 Uhr gelangten die Täter gewaltsam in die Wohnung des Geschädigten. Nach eigenen Angaben schliefen die Wohnungsinhaber in dieser Zeit im hinteren Teil der Wohnung. Die Wohnungstür war nach ihren Angaben zuvor zugezogen und verschlossen. Aus dem Flur entwendeten die Täter eine dreistellige Bargeldsumme sowie Ausweisdokumente und eine Versichertenkarte. Erst durch die offenstehende Wohnungstür und entsprechende Aufbruchspuren waren die Geschädigten am folgenden Morgen auf den Einbruch aufmerksam geworden und hatten die Polizei informiert. Diese hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei bittet Personen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern machen können, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 02421 949 - 0 zu melden.
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- Geschrieben von Redaktion
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Stromausfälle, Naturereignisse oder überlastete Mobilfunknetze zeigen immer deutlicher, wie wichtig alternative Kommunikationswege sind. Neben PMR-, Freenet- und CB-Funk rückt dabei ein Punkt besonders in den Fokus: Welche Kanäle nutzt man im Ernstfall?
Denn nur wenn möglichst viele Menschen dieselben Notfallkanäle kennen, funktioniert Funkkommunikation in Krisensituationen zuverlässig.
Warum feste Notfallkanäle wichtig sind
Im Alltag werden Funkgeräte oft frei genutzt. In einer Krise kann jedoch schnell Chaos entstehen, wenn niemand weiß, auf welchem Kanal andere erreichbar sind.
Deshalb haben sich in der Funk-Community bestimmte Ruf- und Notfallkanäle etabliert, auf denen zuerst nach Kontakt gesucht wird.
Diese Kanäle sind keine offiziellen Behördenfrequenzen, sondern Community-Empfehlungen für den Jedermannfunk.
PMR-Funk (PMR446) – Notrufkanal im Nahbereich
PMR-Funk bietet 16 Kanäle (in modernen Geräten). Für Not- und Erstkontakt hat sich ein Kanal besonders etabliert:
Empfohlener Notfallkanal PMR
- Kanal 3 (446.03125 MHz) – häufig als allgemeiner Anrufkanal genutzt
- Alternative: Kanal 8 (446.09375 MHz) – in vielen Regionen als Backup
Praxis-Tipp:
Im Krisenfall regelmäßig Kanal 3 abhören und dort Erstkontakt aufnehmen. Danach kann man auf freie Kanäle ausweichen.
Freenet – regionaler Anrufkanal
Freenet verfügt über 6 Kanäle im Bereich 149 MHz. Auch hier hat sich ein Anrufkanal etabliert:
Empfohlener Notfallkanal Freenet
- Kanal 1 (149.0250 MHz) – allgemeiner Rufkanal
- Alternative: Kanal 5 (149.1125 MHz) – Ausweichkanal
Freenet eignet sich besonders für Kommunikation innerhalb einer Stadt oder Region.
CB-Funk – der klassische Not- und Anrufkanal
Im CB-Funk existieren in Deutschland 80 Kanäle. Seit Jahrzehnten gilt ein Kanal als zentrale Anlaufstelle:
Wichtiger Notfallkanal CB-Funk
- Kanal 9 AM/FM (27.065 MHz) – traditioneller Notrufkanal
- Kanal 19 FM (27.185 MHz) – Verkehrs- und Anrufkanal (besonders mobil im Auto)
Im Krisenfall lohnt es sich, beide Kanäle regelmäßig abzuhören.
So funktioniert Funkkommunikation im Ernstfall
Im Notfall empfiehlt sich eine einfache Funk-Strategie:
- Gerät einschalten und Notfallkanal abhören
- Kurzen allgemeinen Anruf starten („Break Break“ oder „Allgemeiner Anruf“)
- Nach Antwort auf freien Kanal wechseln
- Notfallkanal weiterhin regelmäßig überwachen
Diese Vorgehensweise verhindert, dass wichtige Kanäle blockiert werden.
Kombination für die Krisenvorsorge
Eine sinnvolle Funk-Grundausstattung kann so aussehen:
- PMR: Haus, Familie, Nachbarschaft
- Freenet: Stadtgebiet und Organisation
- CB-Funk: Regionale und überregionale Kommunikation
Mit bekannten Notfallkanälen steigt die Chance, auch ohne Mobilfunknetz schnell Kontakt zu anderen Funkern aufzubauen.
Fazit
Lizenzfreier Funk wird zunehmend Teil der privaten Krisenvorsorge. Wer seine Geräte kennt und die richtigen Kanäle nutzt, kann im Ernstfall entscheidende Informationen austauschen – unabhängig von Stromnetz, Internet oder Mobilfunk. Die Kenntnis der Notfallkanäle macht Funkgeräte erst wirklich krisentauglich.

