Mit Ablauf des Monats, den die oberste Zahl auf der Prüfplakette angibt, verliert sie ihre Gültigkeit. Stillgelegt ist das Auto damit allerdings nicht, und ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für diesen Fall auch nicht vor. Ordnungswidrig ist die Überziehung trotzdem, und die Folgen wachsen in festen Stufen. Für Halter im Kreis Düren gelten dabei dieselben bundesweiten Regeln wie in Aachen, Köln oder Heinsberg. Rasch zu handeln lohnt sich, denn eine Geldsumme setzt der Katalog bei Pkw erst nach dem zweiten Monat an.
Verantwortlich ist der Halter, auch für Fahrzeuge in der Garage
Nach § 29 Abs. 1 StVZO müssen Halter ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Entsprechend beginnt der Tatbestand Nummer 186 im Bußgeldkatalog mit den Worten „Als Halter“.
Auch ein Auto, das monatelang nur steht, muss pünktlich zur Untersuchung, solange es angemeldet ist. Der Kreis Düren hat deshalb im Oktober 2023 dazu geraten, Fahrzeuge rechtzeitig abzumelden, denn bei Wohnanhängern oder Oldtimern aus der Garage fällt die überzogene Frist oft erst bei der Abmeldung auf.
Farbe, Jahreszahl und oberste Ziffer verraten die Fälligkeit
Die zweistellige Zahl im Mittelkreis der Plakette nennt das Jahr, die oberste Zahl am Rand den Monat der nächsten Hauptuntersuchung. Die Grundfarbe richtet sich laut Anlage IX der StVZO ebenfalls nach diesem Jahr, Orange markierte 2025, Blau gilt für 2026 und Gelb für 2027. Bei Zweifeln hilft die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der die Prüfstelle Monat und Jahr der nächsten Frist vermerkt. Trägt eine Plakette ab September noch Farbe und Jahreszahl des Vorjahres, ist die Frist bei Fahrzeugen ohne Saisonkennzeichen mehr als acht Monate überzogen, denn selbst eine Dezember-Frist endet am 31. Dezember.
So lässt sich die Bußgeldstufe an der Plakette ablesen
Für Pkw staffelt der Bußgeldkatalog unter Nummer 186.2 nach der Zeit seit Ablauf des Monats, den die oberste Zahl nennt. Die Schwellen liegen bei zwei, vier und acht Monaten. Unterhalb der ersten nennt der Katalog keinen Betrag, nach den drei Schwellen sind es 15, 25 und 60 Euro, für die oberste Stufe sieht Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung zusätzlich einen Punkt vor. Gerichtet ist jede Stufe an den Halter. Zur Veranschaulichung dient eine Plakette, die oben die Drei zeigt und damit Ende März abläuft:
- Kontrolle im Mai: noch kein Regelsatz
- Kontrolle im Juli: 15 Euro
- Kontrolle im September: 25 Euro
- Kontrolle im Dezember: 60 Euro und ein Punkt
Die ersten beiden Beträge liegen im Rahmen eines Verwarnungsgelds, das § 56 OWiG auf fünf bis 55 Euro begrenzt und das ohne weitere Kosten bleibt, wenn der Betroffene einverstanden ist und fristgerecht zahlt. Die 60 Euro der obersten Stufe setzt die Behörde per Bußgeldbescheid fest. Nach § 107 OWiG kommen dann mindestens 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro für die förmliche Zustellung hinzu, zusammen meist 88,50 Euro.
Ein Termin vor Fristende verschafft einen Monat Luft
Für Termine vor Fristende enthält § 29 Absatz 7 StVZO eine Schutzregel. Stellt der Prüfer Mängel fest, die vor einer neuen Plakette behoben werden müssen, bleibt die alte einen Monat länger gültig. Eine Plakette mit der Fünf oben gilt dann bis Ende Juni. Der Zusatzmonat zählt ab dem Ende des Plakettenmonats und hilft deshalb nur bei rechtzeitiger Untersuchung, nach mehr als zwei Monaten Verspätung kommt laut Gebührenordnung außerdem ein Zuschlag auf die Prüfgebühr hinzu.
Kohlscheid passt zu Pendlern in den Norden der StädteRegion Aachen
An den eigenen Kreis bindet die Verordnung niemanden, sie verlangt in Anlage VIII nur, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation die Untersuchung vornimmt. Kohlscheid ist ein Stadtteil von Herzogenrath und gehört zur StädteRegion Aachen, also nicht zum Kreis Düren. Vom Dürener Bahnhof sind es über die Straße rund 37 Kilometer, aus Aldenhoven etwa 25.
Günstig ist die Prüfstelle vor allem für Pendler aus dem Kreis, die rund um Würselen, Alsdorf oder die Herzogenrather Mitte arbeiten, von dort sind es zwischen fünf und elf Kilometer. HolDeinePlakette untersucht an der Roermonder Straße 196 neben Autos auch Motorräder, der Bahnhof Kohlscheid liegt rund einen halben Kilometer entfernt.
Weil das Unternehmen für die Untersuchung selbst etwa eine halbe Stunde ansetzt, lässt sich ein Termin für die HU und AU in Kohlscheid gut mit einem Arbeitstag in der StädteRegion verbinden.
Für die Nachprüfung zählt ein Monat ab dem Prüftag
Geringe Mängel trägt der Prüfer in den Bericht ein und kann die Plakette trotzdem zuteilen, beheben lassen muss der Halter sie dann ohne Aufschub, längstens binnen eines Monats. Erhebliche Mängel verhindern die Plakette. Das Fahrzeug muss in diesem Fall nach Anlage VIII Nr. 3.1.4.3 bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt werden. Nach einem Termin am 14. März läuft die Frist also bis zum 14. April.
Zur Nachprüfung gehört der Untersuchungsbericht. Fehlt er oder ist der Monat verstrichen, wird aus der Nachprüfung eine neue Hauptuntersuchung, bei der eine höchstens zwei Monate alte Abgasuntersuchung berücksichtigt wird.
Bei Kontrollen kann auch der Untersuchungsbericht verlangt werden
Halter müssen den letzten Untersuchungsbericht nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und zuständigen Personen auf Anforderung aushändigen. Fehlt eine gültige Plakette, darf die zuständige Behörde laut derselben Vorschrift den Betrieb des Fahrzeugs untersagen oder beschränken, bis eine neue angebracht ist.
Auf der B 56 in Düren zog die Polizei im September 2022 einen Lkw aus dem Verkehr, dessen Untersuchungsbericht samt Prüferstempel gefälscht war. Der Lkw wurde stillgelegt und abgeschleppt, außerdem fertigte die Polizei Anzeigen.
Saisonkennzeichen verschieben die Prüfung in den ersten Saisonmonat
Cabrios, Wohnmobile und Motorräder fahren oft mit Saisonkennzeichen. Fällt die Hauptuntersuchung in die Monate außerhalb des Betriebszeitraums, ist sie nach Anlage VIII Nr. 2.6 im ersten Monat der nächsten Saison fällig. Bei einem Kennzeichen von April bis Oktober wird eine im Dezember fällige Untersuchung also erst im April nachgeholt. Ist die Frist schon während der Saison verstrichen, greift die Sonderregel nicht. Im Kreis Düren gehören Saisonkennzeichen zu den Leistungen der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt an der Kölner Landstraße 271.
Fazit
Bis zwei Monate nach Ablauf nennt der Bußgeldkatalog für Pkw keinen Betrag, danach folgen Verwarnungsgelder von 15 und 25 Euro und nach mehr als acht Monaten ein Bußgeldbescheid über 60 Euro mit Gebühren und Punkt. Ein Termin vor Fristende sichert bei Mängeln einen zusätzlichen Monat, und nach erheblichen Mängeln läuft die Frist für die Nachprüfung ab dem Tag der Untersuchung. Den Untersuchungsbericht müssen Halter bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren. Bei Saisonkennzeichen verschiebt sich eine Frist außerhalb des Betriebszeitraums in den ersten Saisonmonat.