Symbolbild dueren-magazin.de

Ab 2025 treten wichtige steuerliche Änderungen für Unternehmen in Kraft, die besonders die Abschreibung von Wirtschaftsgütern betreffen. Das Wachstumschancengesetz ermöglicht neue Optionen zur Reduzierung der Steuerlast, indem höhere Abschreibungssätze und Freigrenzen eingeführt werden. Besonders Unternehmen, die bewegliche Wirtschaftsgüter anschaffen oder renovieren, profitieren von der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.

 

Degressive Abschreibung: Attraktiv für Investitionen

Unternehmen, die bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2025 anschaffen, können diese degressiv abschreiben. Das bedeutet, dass bis zu 20 % des Anschaffungswerts pro Jahr abgeschrieben werden können. Dies schafft besonders für Investitionen in neue Maschinen und Anlagen einen erheblichen Vorteil. Ehemalige Mietstapler auf biberger.de sind ein Beispiel, wie gebrauchte Geräte in diesem Zusammenhang sinnvoll abgeschrieben werden können. Diese Regelung ist jedoch zeitlich begrenzt und sollte strategisch genutzt werden. Unternehmen können die Vorteile der degressiven Abschreibung mit der linearen Methode kombinieren, um in späteren Jahren weiterhin von den Abschreibungen zu profitieren.

Maximale Flexibilität durch Steueroptionen

Neben der degressiven Abschreibung bietet das Wachstumschancengesetz eine Vielzahl von zusätzlichen Optionen. Unternehmen können von erhöhten Abschreibungssätzen für kleine und mittlere Investitionen profitieren. Für Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von 5.000 Euro wurde die Poolabschreibung eingeführt. Diese erlaubt es, mehrere kleine Anschaffungen in einem Sammelposten über fünf Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Dies bietet Betrieben eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verteilen, ohne hohe Anfangsinvestitionen in einem Jahr abschreiben zu müssen.

Sonderabschreibungen für spezifische Wirtschaftsgüter

Das Wachstumschancengesetz bringt zudem eine Sonderabschreibung für neu angeschaffte Maschinen und Fahrzeuge. Besonders bei elektrischen Fahrzeugen und Lastenfahrrädern können bis zu 50 % der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden. Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2024 angeschafft werden. Es ermöglicht Unternehmen, besonders bei umweltfreundlichen Investitionen erhebliche steuerliche Vorteile zu nutzen.

Neue Förderung für elektrische Mobilität

Zusätzlich zur Sonderabschreibung für Maschinen wurde auch die Förderung von Elektromobilität verstärkt. Der Bruttolistenpreis für Firmenwagen, die steuerlich begünstigt werden, wurde von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Dies macht es attraktiver, hochwertige Elektrofahrzeuge als Dienstwagen anzuschaffen. Die Förderung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom oder E-Fuels betrieben werden. Unternehmen, die frühzeitig in diese Technologie investieren, profitieren doppelt: Sie können einerseits ihre Flotte modernisieren und andererseits ihre Steuerlast durch hohe Abschreibungen reduzieren.

Verbesserte Poolabschreibung für kleine Unternehmen

Unternehmen, die mehrere kleinere Wirtschaftsgüter anschaffen, profitieren von einer zusätzlichen Poolabschreibung. Ab einem Wert von 250 Euro und bis zu 5.000 Euro pro Wirtschaftsjahr werden diese Anschaffungen in einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser wird über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Dies bietet besonders kleinen Betrieben eine flexible Möglichkeit, Investitionen steuerlich geltend zu machen. Für viele Unternehmen ist dies eine attraktive Option, da sie ihre Bilanz in einem stabilen Rahmen halten können, ohne dass hohe Abschreibungen auf einmal anfallen.

Vereinfachte Buchhaltung durch Poolabschreibung

Die Poolabschreibung erleichtert zudem die Buchhaltung. Unternehmen müssen die Anschaffungen nicht mehr einzeln erfassen, sondern können diese in einem Sammelposten führen. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Diese Regelung ist besonders für Betriebe mit vielen kleinen Anschaffungen interessant, wie zum Beispiel Bürogeräte oder Werkzeuge. Durch die langfristige Verteilung der Abschreibungen wird die finanzielle Belastung gleichmäßiger auf mehrere Jahre verteilt, was die Liquidität schont.

Our website is protected by DMC Firewall!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.