NRW: Das MKFFI möchte Sie nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselinformation informieren. Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.


Schlüsselpersonen sind:
Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentli-chen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:


- Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe

- Kinder- und Jugendhilfe

- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)

- der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),

- der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

 

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:

- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infi-zierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen


- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.


Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

Um die Betreuung ab Montag, den 16.03.2020, sicherzustellen, gilt Folgendes:

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, den 16.03.2020, bzw. wenn der 16.03.2020 kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung.

Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend:
Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden. Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die o.g. Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten, siehe oben) beachtet werden.

Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten wir die Eltern dringend darum, Ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird gesondert öffentlich informiert. Wir klären aktuell zudem weitere Fragestellungen und werden hierüber im weiteren Verlauf informieren.

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kin-der, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).
Bitte teilen Sie dieses Informationsschreiben und die offiziellen Informationen zur Kindertagesbetreuung folgender Accounts:

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Über diese Regelungen hinaus sind auch weiterhin die örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämter zuständig für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.


Wir bitten Sie um Verständnis für diese notwendigen Schritte und um einen allseits verantwortungsvollen Umgang mit den Regelungen zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.
Ministerium für

NRW: Die Landesregierung hat heute wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertages-einrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.

NRW: Ab Mittwoch sind die Schulen in NRW geschlossen. Bereits am Montag und Dienstag ist die Schulpflicht aufgehoben.

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, bis zum Schuljahresende sämtliche Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in vom Robert-Koch-Institut benannte Risikogebiete abzusagen.

strassen.nrw

NRW: Sie sind Alltag für jeden Verkehrsteilnehmer und doch unerlässlich für einen sicheren Verkehrsfluss: Ampeln oder fachlich richtig "Lichtsignalanlagen" (LSA). Für etwa 5.200 dieser Anlagen ist Straßen.NRW derzeit zuständig. Im Rahmen eines umfangreichen Digitalisierungsprogramms werden sie derzeit in Nordrhein-Westfalen für die Zukunft gerüstet. Das Ziel sind optimierte und automatisierte Verkehrsflüsse, weniger Emissionen und eine umfassende Vernetzung aller Verkehrsteilnehmer. Kurz: Straßen.NRW arbeitet an der "Ampel 4.0". Und die ist auch vorbereitet auf das Thema "Autonomes Fahren".

Bild: Polizei

Troisdorf: Am Mittwoch (04.03.2020) gegen 10.00 Uhr ging bei der Leitstelle der Polizei die Meldung ein, dass auf dem Biberweg in Troisdorf-Spich ein Linienbus mit einem LKW kollidiert sei. Bei der Kollision sollen mehrere Personen verletzt worden sein.

Bild: Symbolbild Polizei

Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2019 noch einmal sicherer geworden. Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten sank 2019 um 4,3 Prozent auf 1.227.929 (1.282.441). Das ist der niedrigste Wert seit 30 Jahren. 654.798 Fälle wurden von der Polizei aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 53,3 Prozent entspricht. Das ist der zweitbeste jemals gemessene Wert, nur noch übertroffen von dem im vergangenen Jahr (53,7 Prozent). Die Polizei registrierte 2019 weniger Gewalttaten (- 2,4 Prozent) und Straßenkriminalität (- 6,8 Prozent). „Unsere Null-Toleranz-Strategie wirkt. Auf der Straße wird die Konsequenz der Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen. Und das spiegelt sich in den Zahlen wider, gerade bei den Delikten, die das Sicherheitsgefühl der Menschen prägen“, sagte Innenminister Herbert Reul.
 

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