Kreis Düren: Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen haben die oberirdischen Gewässer im Kreis Düren teilweise sehr niedrige Wasserstände erreicht. Die untere Wasserbehörde des Kreises Düren erlässt daher eine „Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen“, die vorerst bis zum 30. September 2026 gültig ist.

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf erlaubnisfreie Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Die Wasserentnahme speziell aus der Rur wird durch die gleichlautende Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln vom 25. Juni 2026 geregelt

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Kreises Düren ist einzusehen unter „Kreis Düren – Bekanntmachungen -Allgemeinverfügung“ unter https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/bekanntmachungen/2026-07-20-Allgemeinverfuegung-zur-Untersagung-von-Wasserentnahme-2026.pdf

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