Frechen: Bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 4 in Höhe Frechen ist gestern Abend (19. März) ein Busfahrer (49) schwerst verletzt worden. Die BAB 4 in Fahrtrichtung Köln blieb bis zum heutigen Morgen voll gesperrt.

Düsseldorf: 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 564 Straftäter rechtskräftig verurteilt, denen 815 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen waren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2015) mitteilt, waren das drei Prozent weniger misshandelte bzw. missbrauchte Kinder als ein Jahr zuvor.

Düsseldorf: In NRW wurden heute Feinstaubkonzentrationen von über 100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Wie stark die Städte im Einzelnen betroffen sind, zeigen die Tabellen der aktuellen Messwerte im Internet unter www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm  und im WDR-Video-Text auf Tafel 178.

Stolberg: Die Feuerwehr Stolberg wurde am Donnerstagmorgen um 9:04 Uhr zu einem Dachstuhlbrand in den Dohlenweg alarmiert. Aufgrund des Alarmstichwortes "Dachstuhlbrand" wurden die Einsatzkräfte der hauptamtlichen Feuer- und Rettungswache, des 2. und 3. Löschzuges sowie der Löschgruppen Mausbach und Gressenich alarmiert.

Aachen / Köln: Von Mittwoch, 18. März 2015 bis Samstag, 21. März 2015: Die Züge der Linie RE 9, die in Aachen Hbf beginnen, halten nicht in Köln Hbf und Köln Messe/Deutz, dafür aber zusätzlich in Köln Süd.

Düsseldorf: Am frühen Montagabend kam es aufgrund eines Oberleitungsschadens zu einem Feuerwehreinsatz im Gleisbereich nördlich des Hauptbahnhofs (Höhe Erkrather Straße). In einem Zug, der durch den Oberleitungsschaden seine Fahrt nicht fortsetzen konnte, befanden sich 150 Personen.

Eschweiler: Mehrere Täter drangen am frühen Morgen in den Verkaufs- und Serviceraum der Telekom in der Grabenstraße in Eschweiler ein. Die Personen sind offenbar mit einem Pkw bis vor den gläsernen Eingangsbereich gefahren und haben einen Gullydeckel durch die Glastür geworfen.

Düsseldorf: Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwei Verfassungsbeschwerden, die das von der schwarz-gelben Vorgängerregierung beschlossene Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hatten, stattgegeben.

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