Für Leser-Beiträge (Bild/Text/Film/Ton usw.) gelten folgende Bestimmungen.
Mit der Zur-Verfügung-Stellung seines Beitrags (Bild/Text/Film/Ton usw.) räumt der Leser der dueren-magazin.de alle Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Abrufbarmachung auf jede erdenkliche Art, in jedem bekannten und noch nicht bekannten Medium, zur Gänze und in Teilen, in unbearbeiteter oder auf welche Art auch immer bearbeiteten Form.
Ohne schriftliche Vereinbarung mit der Redaktion, werden Leser-Fotos, die in unseren Nachrichtenportalen veröffentlicht werden nicht honoriert. Die Fotos werden mit der Quelle «zVg» (zur Verfügung gestellt) gekennzeichnet. einsatz-magazin.de / sonderlage.de ist berechtigt, die Fotos in jedem denkbaren Zusammenhang zu verwenden. Über die Veröffentlichung entscheidet die Redaktion selbst. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
Mit der Zur-Verfügung-Stellung seines Beitrags erklärt der Leser ausserdem, dass er damit in niemandes Rechte eingreift und dass er, sollte jemand anderer durch diesen Beitrag in seinen Rechten verletzt werden einsatz-magazin.de / sonderlage.de für sämtliche Ansprüche, die ein berechtigter Dritter erhebt, schad- und klaglos hält.
Insbesondere erklärt der Leser, dass der Inhalt seines Beitrags weder zur Gänze noch in Teilen geistiges Eigentum eines anderen ist, bzw., sollte er dies sein, der Leser die erforderlichen Rechte daran erworben hat, einschliesslich des Rechts, diese Rechte weiter übertragen zu können.
Übertragung von Rechten an Leser-Beiträgen
- Details
- Geschrieben von Redaktion
- Kategorie: Uncategorised