Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die am Dienstag, 19. Januar 2021, von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um.

dueren-magazin.de SAV

Düsseldorf/Köln/Gelsenkirchen: Im Rahmen der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) in Nordrhein-Westfalen übernehmen der Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für den Bereich der Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes eine wichtige Aufgabe. Die beiden Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind seit dem 1. Januar dieses Jahres die zuständige Bewilligungsbehörde für ÖPNV- (Öffentlicher Personennahverkehr) und SPNV-Projekte im Rheinischen Revier, die durch Gelder aus dem Strukturmittelfonds finanziert werden. Dies regelt die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 2020.

Hauptzollamt Köln

Köln: Im Zeitraum vom 15.01.2021 bis 20.01.2021 zog der Kölner Zoll bei Zugkontrollen Drogen im Wert von knapp 156.300 Euro aus dem Verkehr.

Bild von JK_HGZ auf Pixabay

Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßte die Gesetzespläne: „Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt. Ziel muss es sein, dass die Wirtschaft schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung wie der Geschlechtsbestimmung im Ei umsteigt.“ Vorausgegangen waren verschiedene Initiativen aus Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren.

DMC Firewall is developed by Dean Marshall Consultancy Ltd

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.