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- Geschrieben von PM-EXT/Land NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.
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- Geschrieben von PM-EXT/Land NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
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- Geschrieben von PM-EXT/Land NRW
- Kategorie: News Nachbarkreise
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Die Geltung der Corona-Notbremse ab Montag, 29. März 2021, wurde durch eine Allgemeinverfügung für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte festgestellt und bekanntgemacht. Es handelt sich dabei um die Kommunen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.
Weiterlesen: NRW: Land ordnet Corona-Notbremse ab Montag für 31 Kreise und kreisfreie Städte an
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- Geschrieben von PM-EXT/schulministerium.nrw
- Kategorie: News Nachbarkreise
NRW: Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden. Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet.

