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- Geschrieben von PM-EXT/Land.NRW
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NRW:Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen. Die Landesregierung greift damit eine gemeinsame Vorlage der nordrhein-westfälischen Ministerien für Wirtschaft und Finanzen auf und gibt die vom Bund gewährte Verschiebung von Abrechnungsfristen umgehend an die Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger weiter. Rückzahlungen können bis Juni 2023 insgesamt oder in mehreren Teilen überwiesen werden. Individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen müssen bis dahin nicht getroffen werden.
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Für das Jahr 2021 ergibt sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rund einer Milliarde Euro. Dieser kommt in voller Höhe dem Corona-Rettungsschirm zugute. Das teilte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, heute in Düsseldorf mit.
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Unter der Regie des Landes Nordrhein-Westfalen haben die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau, die Landwirtschaftskammer, die Rassegeflügelzuchtvereine Rheinland und Westfalen-Lippe sowie die Tierärzteschaft und Veterinärbehörden eine gemeinsame Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest verabschiedet.
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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt. Am Freitag hatten der Bundesrat und das Robert Koch-Institut (RKI) die nötigen Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zu den künftigen Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.
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