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Nordrhein-Westfalen ist auf eine verstärkte Abrechnungskontrolle für Corona-Testzentren, die nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kurzfristig erarbeitet werden soll, gut vorbereitet. Schon zu Beginn der kostenlosen Bürgertestungen wurden die Zulassungsverfahren für die Teststellen durch eine Landesverordnung nicht nur an Qualitätsvorgaben geknüpft, sondern es wurden auch eine tägliche Meldepflicht und die einjährige Archivierung der Daten zu den Testvorgängen angeordnet. Die Erkenntnisse aus diesen Meldungen und Unterlagen können bei den geplanten Prüfungen helfen, Betrugsversuche bzw. -tatbestände zu identifizieren.

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.

Presseteam NRW JP

Euskirchen: Nach einem Verkehrsunfall am Sonntagabend (23. Mai) auf der Bundesautobahn 1 kurz vor der Anschlussstelle Wißkirchen bei Euskirchen hat die Polizei den Mini sowie den Führerschein eines 19-jährigen Fahranfängers beschlagnahmt. Nach ersten Erkenntnissen soll der Bergheimer gegen 19.45 Uhr mit etwa 270 km/h auf den Renault eines 54-jährigen Familienvaters aufgeschlagen sein, als dieser einen Lkw überholt hatte.

Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

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