Kall: Während einer Streifenfahrt fiel Polizeibeamten am 30. Juni um 12.14 Uhr auf der Berger Straße in Euskirchen ein Pkw-Fahrer auf, der den Beamten bereits bekannt war und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auf Anhaltezeichen und Zurufe reagierte der Fahrer nicht, sondern flüchtete mit hoher Geschwindigkeit durch den innerstädtischen Bereich und führte dabei riskante Fahrmanöver durch, wodurch der entgegenkommende Streifenwagen gefährdet wurde.
Ein Zusammenstoß konnte nur durch eine Vollbremsung und ein Ausweichen über den Gehweg verhindert werden. Im weiteren Verlauf nahm der Fahrer einer Zeugin die Vorfahrt, sodass diese stark abbremsen musste. Die Polizeibeamten verloren anschließend den Sichtkontakt zum Fahrzeug. Nach einem Zeugenhinweis konnte der Pkw im Bereich der Grüngasse in der Innenstadt von Euskirchen aufgefunden werden. Die beiden Fahrzeuginsassen waren nicht mehr vor Ort. Eine Nahbereichsfahndung verlief negativ. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Es wurden Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Schnellfahren sowie wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gefertigt.
Gegen 22 Uhr wurden Polizeibeamte in Kall in der Bahnhofstraße auf zwei Roller-Fahrer aufmerksam, die ohne Versicherungskennzeichen unterwegs waren. Die Fahrer missachteten Anhaltezeichen der Polizeibeamten und flüchteten mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Mechernich. Im Verlauf der Fahrt beschleunigten sie ihre Fahrzeuge mehrfach auf bis zu 90 km/h. Im Bereich des Mechernicher Ortsteils Denrath trennten sich die beiden Rollerfahrer. Ein 16-jähriger Fahrer verlor in Mechernich-Kalenberg auf einem Wirtschaftsweg die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und stürzte in einen Straßengraben. Er blieb unverletzt. Es entstand lediglich geringer Sachschaden an dem Roller sowie an der Grünfläche. Der zweite Fahrer setzte seine Fahrt bis in den Mechernicher Innenstadtbereich fort und konnte unerkannt entkommen. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief negativ. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Wer weitere Angaben zu den beiden Sachverhalten machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Euskirchen unter der Telefonnummer 02251 799-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.