Bild: Polizei Symbolbild

Kreuzau: Mit 2,66 Promille war am Dienstagabend war 40 Jahre alter Autofahrer aus Kreuzau unterwegs. Von den ihm drohenden Konsequenzen versuchte er sich freizukaufen.

Gegen 19:25 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem Pkw, der in starken Schlangenlinien in Richtung Stockheim fuhr. Ein Zeuge hatte die unsichere Fahrweise erkannt und lotste die Beamten bis zum Anhalteort des Wagens in der Straße "Zur Marieneiche" in Kreuzau. Hier sprachen die Polizisten den auf dem Fahrersitz befindlichen Mann an und kamen aufgrund diverser körperlicher Ausfallerscheinungen wie Sprachschwierigkeiten, verlangsamtem Reaktionsvermögen und Gleichgewichtsstörungen schnell zu der Veranlassung, einen Alkoholtest durchzuführen. Dessen Ergebnis von 2,66 Promille führte dazu, dass der aus Kreuzau stammende 40-Jährige im Streifenwagen zur Polizeiwache mitgenommen wurde. Hier, so wurde ihm erklärt, werde ein Arzt eine Blutprobe entnehmen.

Die Aussicht auf diese Maßnahme schien dem Kreuzauer nicht zu gefallen, denn er bot den beiden Polizisten eine ordentliche Summe Geld an, wenn sie die Angelegenheit "anders regeln" würden. Die Beamten lehnten das strafbare Angebot ab. Insgesamt dreimal mussten sie dem 40-Jährigen klar machen, dass seine Bestechungsversuche ins Leere liefen.

Auf der Wache angekommen, wurde die angekündigte Blutprobe entnommen und in die Strafanzeige neben dem Vorwurf der Trunkenheitsfahrt auch der einer versuchten Bestechung aufgenommen. Hinzu kam noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn obwohl der Beschuldigte einen Führerschein aushändigte, wurde festgestellt, dass ihm die darin bescheinigte Fahrerlaubnis bereits gerichtlich entzogen worden war.

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