Bild: T. Kraus

Merzenich / Elsdorf: Unter dem Vorsitz der Bezirksregierung Köln hat die Sonderunfallkommission ein vorläufiges Tempolimit für die A4 beschlossen. In den nächsten Tagen wird die Kölner Behörde als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h anordnen. Das Limit gilt dann ab diesem Zeitpunkt zwischen der Anschlussstelle Elsdorf und der Anschlussstelle Merzenich für beide Fahrtrichtungen der A4.

Gemeinsam mit Polizei und Straßen NRW hat die Kölner Bezirksregierung die jüngsten schweren Unfälle in diesem Bereich genau analysiert. Weiterhin wurden in der Kommissionssitzung die aus den Messschleifen erhobenen Geschwindigkeiten ausgewertet. Hierbei stellte sich heraus, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Fahrzeugen zum Teil mit einer Geschwindigkeit von weit über 140 km/h unterwegs ist. Hier setzt die Kommission an und erhofft sich mit der Begrenzung ein umsichtigeres Fahrverhalten und die Vermeidung von folgenschweren Unfällen. In den nächsten Monaten wird die Sonderunfallkommission regelmäßig die erhobenen Geschwindigkeitsdaten auswerten, um die Wirkung des Tempolimits beurteilen und zeitnah reagieren zu können. Abgesehen davon, dass hohe Geschwindigkeiten alleine schon ein Unfallrisiko darstellen, wird durch die Anordnung eines Tempolimits von 130 km/h die Differenzgeschwindigkeit zwischen Lastkraftwagen, deren Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h betragen darf, und dem Pkw-Verkehr verringert.

Dies wirkt sich insbesondere auf den Streckenbereich zwischen Elsdorf und Merzenich aus, der mit einem Lkw-Anteil von ca. 15 % belastet ist.

"Wenn wir mit einem Tempolimit von 130 km/h Menschenleben retten können, dann ist das der richtige Weg", betont Regierungspräsidentin Gisela Walsken. "Die neu gebaute Teilstrecke der A4 ist keine Rennstrecke. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicher an ihr Ziel gelangen", so Walsken abschließend.

Gemeinsam mit der Polizei und dem Landesbetrieb Straßen NRW analysiert die Bezirksregierung Köln im Rahmen der jährlichen Kommission die Unfallhäufungsstellen für den gesamten Autobahnbereich des Regierungsbezirks. Sie tagt außerdem kurzfristig bei besonders schweren Unfällen. Dabei werden mögliche Maßnahmen diskutiert und beschlossen. Dies können verkehrliche Maßnahmen, wie z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder bauliche Maßnahmen sein.

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