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Düren: Rund zwei Wochen vor der Kommunalwahl am 14. September 2025 hat die Stadt Düren bisher über 12.100 Wahlscheine ausgestellt (Stand 22.08.2025, 10 Uhr). Die Wahlscheine sind Voraussetzungen für die Teilnahme an der Briefwahl. Wahlberechtigte können sich Wahlscheine entweder zusenden lassen oder diese im Bürgerbüro abholen.

Bei der Briefwahl müssen wichtige Fristen beachtet werden. Darauf weist das Wahlamt noch einmal ausdrücklich hin. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, dem 12. September 2025, 15:00 Uhr, schriftlich, per E-Mail, per Fax oder persönlich vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.

Alle Briefwahlumschläge für die Kommunalwahl müssen bis spätestens 14. September 2025, 16:00 Uhr, bei der Stadt Düren eingegangen sein. Ratsam ist es daher, die Briefwahlunterlagen per Post frühzeitig an das Bürgerbüro zu senden.

Außerdem können die Briefwahlumschläge zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros dort abgegeben oder bis zum 14. September 2025, 16:00 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus (Kaiserplatz 2-4) eingeworfen werden.

Weitere Infos zur Briefwahl und Direktwahl stehen auf der Homepage der Stadt Düren unter www.dueren.de/verwaltung-politik/politik/wahlen/kommunalwahlenz um Abruf bereit. Dort findet sich auch eine FAQ-Liste mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Bundestagswahl.

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