Image by bzwei from Pixabay

Kreis Düren: Der Sommer steht vor der Tür und somit auch viele öffentliche Sommer- und Vereinsfeste, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Lebensmittel angeboten werden. Zum Schutz der Gesundheit und des Verbrauchers weist der Kreis Düren darauf hin, dass hierbei lebensmittelrechtliche Vorgaben gelten – auch für Privatpersonen.

Gewerblich hergestellte Lebensmittel unterliegen strengen Hygienevorschriften und regelmäßigen Kontrollen durch die Behörde. Auch wer als Privatperson selbst hergestellte Lebensmittel für öffentliche Feste anbietet, trägt eine hohe Verantwortung für die Konsumentinnen und Konsumenten und die Lebensmittelsicherheit. Hier findet nämlich in der Regel, anders als im Gewerbe, keine Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung statt.

Privatpersonen sind häufig nicht mit den geltenden Anforderungen und Regeln bei der Lebensmittelherstellung vertraut. Ohne standardisierte Bedingungen beim Zubereiten könnte es leichter zu Verunreinigungen, unhygienischen Verhältnissen oder falscher Lagerung kommen. Das Risiko für Erkrankungen durch Salmonellen, Listerien oder E.coli ist dadurch erhöht. Besonders auf Festen im Freien kann sich die Zahl der Keime oder der Krankheitserreger bei nicht ausreichend konservierten oder gekühlten Lebensmitteln erhöhen. Vor allem Fleisch, Fisch, Eierspeisen oder Milchprodukte sind hiervon betroffen. Auch die unzureichende Kennzeichnung von Allergenen, Zusatz- oder Inhaltsstoffen wird (und kann) oft nicht eingehalten (werden).

Um diese (auch rechtlichen) Risiken zu vermeiden, sollte in der Vorbereitung der Feste geregelt werden, wer Speisen und Getränke abgeben darf. Idealerweise sollten nur gewerblich zugelassene Anbieter in Betracht gezogen werden.

Für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, gelten wichtige Regeln. Eine ausführliche Liste kann unter www.kreis-dueren.de/lebensmittelhygiene eingesehen werden. Wer beispielsweise Krankheitssymptome wie Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Fieber, etc. feststellt, darf Lebensmittel für öffentliche Veranstaltungen nicht zubereiten. Unter anderem auf Händewaschen, den Schutz vor Verunreinigungen, den hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln ist zu achten. Leicht verderbliche Lebensmittel müssen je nachdem entsprechend gekühlt oder warmgehalten werden, Allergene und Zusatzstoffe müssen gekennzeichnet sein. Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für alle, die gewerblich mit Lebensmitteln in Kontakt sind, ist verpflichtend.

DMC Firewall is a Joomla Security extension!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.