Symbolbild dueren-magazin.de

Düren: Mit dem Beschluss des Dürener Stadtrates zur Halbierung der Hallenbenutzungsgebühren für städtischen Sporthallen und Lehrschwimmbecken im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2024/25 sieht Dürens Bürgermeister Frank Peter Ullrich eines seiner zentralen Wahlversprechen eingelöst.

Bürgermeister Frank Peter Ullrich: „Mit Blick auf die stetig steigenden Kosten ist es dringend geboten, dass die Stadt Düren die örtlichen Vereine unterstützt. Den Beschluss begrüße ich daher sehr. Der Stadtrat setzt mit seiner Entscheidung aber auch ein Zeichen für das ehrenamtliche Engagement im Sportbereich und würdigt die vielfältigen Bemühungen der Einrichtungen und Organisationen, ein vielfältiges und reichhaltiges Sportangebot in unserer Stadt bereitzustellen.“

Grundlage für die Entrichtung von Hallenbenutzungsgebühren für städtische Sportstätten ist die Entgeltordnung für städtische Sportstätten. Hierin ist festgehalten, was ein Verein für die Nutzung einer bestimmten Sportstätte zu entrichten hat. Eine Entgeltpflicht entfällt beispielsweise bei Vereinsangeboten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, bei Mutter/Kind Gruppen oder auch beim Schulsport.

Our website is protected by DMC Firewall!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.