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Kreis Düren: Welche Auswirkungen hat die vom Bund beschlossene Corona-Notbremse auf den Kreis Düren? Da die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (Wert liegt heute bei 164), greift automatisch ein harter Lockdown mit weiteren Kontaktbeschränkungen, einer Ausgangsbeschränkung und Einschränkungen für Handel, Dienstleistungen, Schulen, Kitas, Freizeit, Sport und Kultur. 

Hier die wichtigsten Punkte für den Kreis Düren (gültig ab Samstag, 24. April, 0 Uhr):

 

- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen und - erstmals auch – im privaten Raum (eigenes Haus oder Wohnung) dürfen sich höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person treffen (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren). 

 

- Ausgangsbeschränkung: Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung bzw. das Haus nicht verlassen. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Notfälle oder die Ausübung des Berufs. 

 

- Einkaufen: Da der Kreis Düren derzeit eine Inzidenz von über 150 hat, dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen. Bei allen anderen Geschäfte dürfen nur noch vorbestellte Waren abgeholt werden (Click & Collect). Terminbuchungen mit einem negativen Test (Click & Meet) sind ab dem morgigen Samstag untersagt.  

 

- Schulen/Kitas: Grundsätzlich gilt, dass ab einer Inzidenz von 165 (3 Tage hintereinander) Präsenzunterricht verboten ist (Ausnahmen: Abschlussklassen, Förderschulen). Dann findet Distanzunterricht statt. Ab einem Wert von 100 bis 165 gibt es Wechselunterricht.

Die Pflicht zur Schließung ab einer Inzidenz von 165 gilt auch für Kindertageseinrichtungen 

Derzeit liegt die Inzidenz im Kreis Düren bei 164,0, sodass die Schulen und Kitas mindestens am Montag und Dienstag noch öffnen werden. Der Kreis Düren informiert rechtzeitig, sollte sich hier etwas ändern.

 

- Körpernahe Dienstleistungen: Nur noch Frisöre und Fußpflege sowie Dienstleistungen, die therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, dürfen noch mit negativem Schnelltest und FFP-2 Maske (oder vergleichbar) öffnen. 

Kosmetik-Studios, Thai-Massage-Studios usw. müssen wieder schließen.

 

- Homeoffice: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen.

 

Zudem betrifft die Bundes-Notbremse Einschränkungen in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen. Einzelheiten zu den ab morgen geltenden Regeln gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Die "Notbremse" tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert im Kreis Düren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

 

Am Sonntag, 25. April, werden wieder unter coronakonformen Bedingungen kostenlose Schnelltests (Nasenabstrich) im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) von 9 bis 17 Uhr angeboten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Testzentren im Kreis Düren sind hier zu finden: https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/corona/schnelltest-informationen.php

 

Aktuell sind im Kreis Düren 851 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (22.4.) gibt es 83 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 12.117 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 48 und beträgt nun 11.004. (Stand 14 Uhr).

 

Die 851 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet: 

 

Aldenhoven: 70 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 842)

Düren: 325 (5188)

Heimbach: 11 (166)

Hürtgenwald: 19 (350)

Inden: 14 (216)

Jülich: 101 (1224)

Kreuzau: 57 (628)

Langerwehe: 44 (442)

Linnich: 23 (456)

Merzenich: 30 (482)

Nideggen: 14 (425)

Niederzier: 48 (677) 

Nörvenich: 25 (383)

Titz: 45 (289)

Vettweiß: 25 (349).

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 262.

 

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 164. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

 

Infos zum Impfzentrum gibt es unter: www.kreis-dueren.de/impfzentrum

 

Hier gibt es Rat und Hilfe:

Corona-Hotline: 02421/22-10 53 920

Telefonzentrale des Kreises Düren: 02421/22-0

Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle): 02421/22-10 36 900

Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle): 02421/22-10 36 999

Job-com: 02421/22-15 60 000

Service-Nummer für Unternehmen: 02421/22-10 61 214

Jugendamt und Frühe Hilfen: 02421/22-10 51 900

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