NRW: Die ergiebigen Niederschläge in den zurückliegenden Wochen haben dazu beigetragen, dass sich die Grundwasserstände in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder erholen und die Talsperren wieder gut gefüllt sind.

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NRW: Die Rurtalbahn RB21 und RB28, sowie die Züge der VIAS Rail West RB34 und RB39 verkehren weiterhin nach dem aktuellen Regelfahrplan. Mögliche Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie werden durch die Rurtalbahn bzw. VIAS Rail rechtzeitig kommuniziert.

NRW: seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Kreis Düren: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen ergriffen, die mit einer deutlichen Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit verknüpft sind. Ziel ist die massive Verringerung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Von den verbindlichen Regelungen betroffen sind auch sportliche Einrichtungen und Vereine sowie Reitschulen. Pferdesportvereine, Pferdebetriebe und Pferdehalter haben dennoch unter Maßgabe des Tierschutzes die Aufgabe, die Versorgung der Pferde im Rahmen der Grundbedürfnisse einschließlich der Bewegung sicherzustellen.

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Düsseldorf/Köln: Die NRW-Eisenbahnverkehrsunternehmen haben wegen der Auswirkungen der Corona-Krise gemeinsam mit den Aufgabenträgern VRR, NVR und NWL einen Sonderfahrplan für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, der ab Samstag (21. März 2020) schrittweise umgesetzt wird und vorerst bis zum 19. April 2020 gilt.

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