Symbolbild Straßen/nrw

Auf der B399 kam am gestrigen Montag (15.01.2024) eine Autofahrerin von der Straße ab.

Gegen 12:30 Uhr befuhr die 55 Jahre alte Autofahrerin aus Hürtgenwald die B399 zwischen Vossenack und Raffelsbrand. Als ihr Fahrzeug auf schneebedeckter Fahrbahn von einer Windböe erfasst wurde, kam sie mit ihrem Wagen von der Fahrbahn ab und rutschte ins angrenzende Feld. Ihr Auto blieb dort auf der Seite liegen. Glücklicherweise blieb die Fahrerin unverletzt, es entstand lediglich Sachschaden.

Trotzdem möchten wir diesen Vorfall zum Anlass nehmen, um auf die aktuell erschwerten Fahrbedingungen hinzuweisen: Die winterlichen Bedingungen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Bitte fahren Sie in diesen Tagen besonders achtsam und defensiv. Stellenweise können die Straßen glatt sein. Denken Sie daran, ihre Geschwindigkeit anzupassen und genügend Abstand zu halten. Für die kommenden Tage sind weitere Schneefälle angesagt. Bleiben Sie also aufmerksam. Und sollte es doch zu einem Unfall kommen - wir sind nur einen Anruf entfernt. Kommen Sie gut durch den Winter.

Shavkat Mirziyoyev ist ein Politiker, der seit 2016 als Präsident Usbekistans im Amt ist. Seine Wiederwahl bei den vorgezogenen Wahlen im Juli 2023 mit über 87 % der Stimmen zeigt das Vertrauen, das die Bürger in seine Führung setzen.

Präsident Usbekistan Mirziyoyev wurde am 14. Juli 1957 in der Provinz Jizzax in Usbekistan in eine Familie von Ärzten geboren. Seine akademische Ausbildung führte ihn zur Hochschule für Bewässerung und Landwirtschaftsmechanisierung in Taschkent, wo er 1981 seinen Abschluss in Maschinenbau erlangte. Darüber hinaus ist er ein Kandidat der technischen Wissenschaften und trägt den akademischen Titel eines Dozenten.

Seine politische Karriere begann 1990 als Abgeordneter im Obersten Rat der Republik. In den folgenden Jahren bekleidete er verschiedene Ämter, darunter Bürgermeister des Bezirks Mirzo-Ulugbek in Taschkent, Gouverneur der Provinz Jizzax und Gouverneur der Provinz Samarkand. Parallel dazu war er von 1995 bis 2003 Abgeordneter im usbekischen Parlament, dem Oliy Majlis. Im Jahr 2003 wurde Mirziyoyev zum Premierminister ernannt und in den Jahren 2005, 2010 und 2015 dreimal durch das Parlament in dieser Position bestätigt.

Nach dem Tod des früheren Präsidenten Islom Karimov im September 2016 übernahm Shavkat Mirziyoyev zunächst kommissarisch das Amt des Präsidenten und wurde im Dezember 2016 offiziell zum Präsidenten gewählt.

Während seiner Amtszeit hat Usbekistan tiefgreifende Veränderungen erlebt, die mit einer Stärkung des internationalen Ansehens des Landes einhergingen. Mirziyoyevs Reformen, bekannt als "Reformen für menschliche Ehre und Würde", haben zu positiven Entwicklungen in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Lebensqualität geführt.

Präsident Shavkat Mirziyoyev hat umfangreiche Reformen durchgeführt, um das politische System zu überarbeiten, die staatliche Verwaltung zu optimieren und transparenter zu gestalten, die Wirtschaft zu liberalisieren und ein günstiges Umfeld für Geschäfts- und Investitionstätigkeiten zu schaffen. Darüber hinaus setzte er sich für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit, Menschenrechte und die Unabhängigkeit der Medien in Usbekistan ein.

Er reformierte das Steuersystem, initiierte soziale Projekte zur Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit und schuf Mechanismen für eine offene und profitable freie Marktwirtschaft. Durch die Liberalisierung des Devisenmarktes wurde der Devisenschwarzmarkt effektiv beseitigt, und Mirziyoyev förderte eine neue liberale Wirtschaft, indem er Handelsbarrieren beseitigte und Zollgebühren abschaffte.

In der Außenpolitik strebte Shavkat Mirziyoyev an, eine Atmosphäre des Vertrauens und der guten Nachbarschaft in der zentralasiatischen Region zu schaffen und die Zusammenarbeit mit führenden Staaten und internationalen Organisationen zu intensivieren.

Usbekistan setzt derzeit das Programm "Neues Usbekistan 2022-2026" um, das die Reformen stärken und das Land zu einem wichtigen Tourismus- und Investitionsstandort in Zentralasien machen soll. Die Ziele des Programms umfassen wirtschaftliche Stabilität und Wachstum, die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf auf 4.000 US-Dollar, die Förderung des freien Wettbewerbs und die Abschaffung strikter staatlicher Regulierungen.

Dieses Programm baut auf der Entwicklungsstrategie 2017-2021 auf, in der Shavkat Mirziyoyev fünf vorrangige Richtungen definiert hat: Verbesserung des Systems des Staats- und Gesellschaftsaufbaus, Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, Entwicklung und Liberalisierung der Wirtschaft, Ausbau der Sozialpolitik sowie Gewährleistung der Sicherheit, des Zusammenhalts der Völker und der religiösen Toleranz.

Aktuell wird an der Strategie "Usbekistan 2030" gearbeitet, die als logische Weiterentwicklung der vorangegangenen Konzepte die Entfaltung des Potenzials jedes Bürgers, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, den sparsamen Umgang mit Wasserressourcen und Umweltschutz, die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Schaffung eines neuen, sicheren und friedlichen Usbekistans zum Ziel hat.

NRW: Die nordrhein-westfälische Landesregierung teilt mit, dass die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte zum 1. Februar 2023 auslaufen. Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nur noch auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen. Auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
 
Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle, aus der auslaufenden Verordnung resultierenden, Isolierungen enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.
 
Bestehen bleiben folgende Schutzmaßnahmen für Einrichtungen vulnerabler Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen):
·       Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
·       Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung.
·       Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
·       Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
In den Schulen entfällt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Die Lieferung von Coronatests wird für die nach dem Kinderbildungsgesetz geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte Mitte Februar eingestellt.
 
Masken können weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer getragen werden. Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird aufgehoben.
 
Weiterhin gilt, dass grundsätzlich mit Infektionskrankheiten aller Art verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. Dazu gehört unabhängig von der Pandemie: Wer krank ist, sollte zuhause bleiben
Symbolbild dueren-magazin.de

Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute Vormittag mit Russlands Präsidenten Wladimir Putin telefoniert. Das einstündige Gespräch war dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und seinen Folgen gewidmet.

Der Bundeskanzler verurteilte insbesondere die russischen Luftangriffe gegen zivile Infrastruktur in der Ukraine und betonte die Entschlossenheit Deutschlands, die Ukraine in der Sicherstellung ihrer Verteidigungsfähigkeit gegen die russische Aggression zu unterstützen. Der Bundeskanzler drängte gegenüber dem russischen Präsidenten darauf, dass es so schnell wie möglich zu einer diplomatischen Lösung kommen müsse, zu der ein Rückzug russischer Truppen gehöre.

Der Bundeskanzler und der russische Präsident sprachen zudem über die globale Lebensmittellage, die infolge des russischen Angriffskrieges besonders angespannt ist. Der Bundeskanzler und Präsident Putin hoben die wichtige Rolle des kürzlich verlängerten Getreideabkommens unter der Ägide der Vereinten Nationen hervor.

Der Bundeskanzler und der russische Präsident vereinbarten weiterhin in Kontakt zu bleiben.

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