Das Oberverwaltungsgericht hat mit - heute bekannt gegebenem - Beschluss vom 19. März 2021 auf den Eilantrag eines Media-Marktes die Vorschriften der Coronaschutzverordnung zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen wird noch heute (18. März) die Kreise und kreisfreien Städte darüber informieren, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab morgen früh wieder aufgenommen werden können.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.
 

Die Landesregierung hat heute mit einem zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.
 

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