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- Geschrieben von PM-EXT/Land NRW
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Die Landesregierung hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt. Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.
Weiterlesen: NRW: Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag
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Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten. „Das bis dato immer noch unsicher einzuschätzende und schwer zu bewertende Infektionsgeschehen nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest mit diffusen Infektionsausbrüchen erfordert eine Anpassung des Schulbetriebes in der kommenden Woche. Deswegen hat die Landesregierung für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Weiterlesen: NRW: Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien
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Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.
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Die Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.