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NRW:Sieben Monate nach der größten Naturkatastrophe der Landesgeschichte hat das von Innenminister Herbert Reul eingesetzte Kompetenzteam Katastrophenschutz seinen Abschlussbericht vorgelegt. Auf knapp 30 Seiten finden sich detaillierte Empfehlungen, wie sich der nordrhein-westfälische Katastrophenschutz neu aufstellen könnte. Reul hatte das Kompetenzteam im September 2021 eingesetzt. Ziel war – ausgehend von den Erfahrungen aus der Flutkatastrophe, aber nicht darauf beschränkt – Probleme im Katastrophenschutz zu benennen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

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Rheinland: In mehreren bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, der Herstellung unrichtiger Impfausweise sowie des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse hat die bei der Polizei Köln ansässige Ermittlungsgruppe "Stempel" am frühen Dienstagmorgen (15. Februar) in Köln, Leverkusen und Erftstadt insgesamt 40 Wohnungen und eine Arztpraxis durchsucht.

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Gelsenkirchen/Köln/Unna: Vor gut einer Woche wurden die 14 zuvor von Abellio bedienten SPNV-Linien an die drei Folgeverkehrsunternehmen DB Regio, National Express Rail und VIAS Rail übergeben. Der Übergang in der Nacht vom 31. Januar auf den 01. Februar 2022 hat reibungslos funktioniert und auch die ersten Tage im Februar sind zufriedenstellend verlaufen. Dafür bedanken sich Geschäftsführer und Vorstand der drei nordrhein-westfälischen Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bei allen Mitarbeitenden und an der Übernahme Beteiligten für ihr großes Engagement. Auch NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes hat in einem Schreiben an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Aufgabenträger ihren Dank übermittelt.

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Das Oberverwaltungsgericht hat heute auf die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber die 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach der geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen Hallenschwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, zu denen neben Saunen unter anderem auch Sonnenstudios zählen, sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, bei deren Nutzung das Tragen von Masken überwiegend nicht möglich ist, nur von geimpften Personen besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder als getestet gelten.

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