Bild: Symbolbild Bundespolizei

Hamm: Ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, hat grundsätzliche keinen Anspruch auf tägliches Duschen. Ihm ist aber die Möglichkeit einzuräumen, zumindest viermal wöchentlich die Körperhygiene mit warmen Wasser durchzuführen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 05.01.2016 in einer Strafvollzugssache beschlossen.

Bild: Symbolbild kamera24.tv

Kall: Die Tochter eines pflegebedürftigen Mannes aus Kall bemerkte in der letzten Zeit fehlende Gegenstände im Haus ihres Vaters.

Bild: Polizei

Hürth: Erst das konsequente Einschreiten der Polizei versetzte zwei Bürger dazu in die Lage, mit ihren Autos weiterfahren zu können. Zuvor versteckten sich zwei Eichhörnchen unter deren Fahrzeugen.

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Eschweiler: Das hätte ganz Böse enden können, und es ist auch kein „Dummer Jungen“ Streich, wenn man mit seinem "handeln", ein ganzes Wohngebiet gefährdet.

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