Köln: Mit den Sabotageakten eines 25 Jahre alten Kölners war in der Nacht zu Dienstag Schluss. Beamte der Bundespolizei nahmen ihn in Porz-Wahn fest.

Produktrückruf: Die Fa. Müller`s Hausmacher Wurst GmbH & Co. KG ruft die Artikel „Müller`s Schmalzfleisch klassisch/ mit Röstzwiebeln/ mit Speck 400g“ zurück.

Düsseldorf: Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat jetzt Beschlüsse zur Neustrukturierung des ambulanten ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landesteil Nordrhein gefasst. „Ich begrüße sehr, dass die Vertreterversammlung mit deutlichen Mehrheiten Beschlüsse gefasst hat, die den ambulanten Notdienst zukunftsfest machen.

Düsseldorf: NRW-Innenminister Ralf Jäger hält schnellere Asylverfahren für Flüchtlinge aus dem Kosovo für "das "Gebot der Stunde". Was wir jetzt angesichts der aktuellen Fluchtbewegung brauchen, sind schnelle Antworten", erklärte Jäger. Er begrüße daher die heute in der Telefonschaltkonferenz zwischen dem Bund und den Innenministern der Länder getroffene Vereinbarung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylverfahren von Kosovaren in NRW und drei anderen Ländern innerhalb von zwei Wochen abschließen will.

Roegten / Aachen: Ein offenbar psychisch kranker Mann hat gestern Nachmittag Polizei und Rettungskräfte in Roetgen und Aachen in Atem gehalten.

Düsseldorf: Der Frühjahrsputz in der Natur muss bis Ende Februar beendet sein. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden dürfen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten damit geschützt werden. Nicht unter die Verbote fallen schonende Form- und Pflegeschnitte von Hecken, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen. Bei diesen Maßnahmen sollte auf brütende Tierarten besonders Rücksicht genommen werden. Das Auf-den-Stock-setzen von Gehölzen zählt nicht als Formschnitt. Das bedeutet, diese Maßnahme muss ebenfalls bis spätestens zum 1. März beendet sein. Ferner teilt die Landwirtschaftskammer mit, dass Feldraine, Böschungen, Straßen- und Wegeränder oder nicht bewirtschaftete Flächen nicht abgebrannt werden dürfen. Auch der Aufwuchs darf nicht beschädigt, mit chemischen Mitteln niedrig gehalten oder vernichtet werden. Wer die Verbote nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50 000 Euro rechnen.

Gelsenkirchen / Unna / Köln / Koblenz: Die am Rhein-Ruhr-Express beteiligten Zweckverbände haben heute, am 10. Februar 2015, in dem seit Oktober 2013 laufenden europaweiten Vergabeverfahren zur Beschaffung von 82 hochwertigen RRX-Zügen das Ergebnis bekannt gegeben.

Borchen: Ein technischer Defekt an einer Panzerkette hat am Dienstag zu einem Verkehrsunfall auf der Paderborner Straße geführt.

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