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Düren: Das Sozialamt der Stadt Düren weist darauf hin, dass mit dem Inkrafttreten der Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2016 auch zum Teil erhebliche Leistungsverbesserungen für Wohngeldempfänger verbunden sind. Nach Prognosen des Gesetzgebers sollen bundesweit rund 866.000 Haushalte von der Wohngeldreform profitieren. Dies kommt nicht nur rund 237.000 Haushalten zu Gute, die dadurch erstmals bzw. wieder Wohngeld erhalten können, sondern auch den 541.000 Haushalten, die bereits Wohngeld beziehen und durch die Reform gegebenenfalls ein höheres Wohngeld erhalten.

Viele Haushalte, die Grundsicherungsleistungen beziehen, so heißt es aus dem So-zialamt, können sich, bei entsprechendem Einkommen, durch den Wohngeldbezug ebenfalls finanziell besser stellen. Eine Vorabprüfung erfolgt durch die jeweils zuständigen Leistungsträger. In diesen Fällen erhalten die Grundsicherungsempfänger eine Aufforderung durch die Leistungsträger, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Die Verbesserungen im Wohngeldgesetz werden unter anderem durch die Anhebung der berücksichtigungsfähigen Mietobergrenzen in den einzelnen Mietstufen sowie Verbesserung des Freibetrages für Alleinerziehende erreicht.

Alle Haushalte, denen bis ins Jahr 2016 Wohngeld bewilligt wurde und denen aufgrund der Wohngeldnovelle ein höheres Wohngeld zustand, erhielten automatisch einen neuen Wohngeldbescheid. Diese Haushalte brauchen daher nichts zu veranlassen, eine Antragstellung vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist nicht notwendig. Wohngeldanträge aus 2015, über die noch nicht entschieden wurde, werden ebenfalls automatisch nach der Wohngeldnovelle 2016, und den damit verbundenen Leistungsverbesserungen, berechnet.

Haushalte, die durch die Wohngeldnovelle erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben könnten, sollten einen Antrag stellen, um ihren Anspruch berechnen zu lassen.

Im Sozialamt der Stadt ist das Sachgebiet „Wohnen“ für die Anträge zuständig. Wegen des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens kann es dort in nächster Zeit zu erheblichen Wartezeiten kommen, bittet man vorab um Verständnis. Aufgrund der Leistungsverbesserungen rechnet die Abteilung mit einem erhöhten Antragsvolumen von bis zu 60% gegenüber dem Vorjahr. Dadurch ist mit verlängerten Bearbeitungszeiten für das 1. Halbjahr 2016 zu rechnen.

Die Anträge können selbstverständlich auch per Post geschickt werden. Eine persönliche Vorsprache zur Abklärung von Einzelfragen ist ratsam.

Die Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt ist erreichbar in Düren, City-Karree, Wilhelmstraße 34. Ansprechpartnerin vor Ort ist Frau Claudia Schmitz, telefonisch erreichbar unter 02421 25 27 93 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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