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Jülich: Am frühen Mittwochabend (23.04.2026) erbeuteten bislang unbekannte Täter einen Tresor mit einer fünfstelligen Bargeldsumme und Schmuck. Sie hatten die 73-jährige Geschädigte zuvor durch einen Schockanruf in die Irre geführt und waren unmittelbar nach dem Telefonat an der Wohnanschrift erschienen. Dort erbeuteten sie letztlich einen Möbeltresor samt Inhalt.

Als gegen 17:40 Uhr bei der Geschädigten das Telefon klingelte, ahnte diese noch nicht, dass sie in den Fokus von Betrügern geraten war. In einem so genannten Schockanruf teilte der Anrufer ihr mit, dass ihre Tochter einen schweren Unfall verursacht habe und sie einem Gefängnisaufenthalt nur durch Zahlung einer Kaution in Höhe von 40.000 Euro entgehen könne. Obwohl der Geschädigten Zweifel an der Echtheit des Anrufes kamen, gelang es den Tätern doch die Seniorin zu überzeugen.

Bereits wenige Minuten später klingelte eine der Geschädigten unbekannte männliche Person an ihrer Haustür im Stadtgebiet Jülich, um den vereinbarten Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro abzuholen. Gemeinsam mit dem Unbekannten holte die Geschädigte einen Möbeltresor aus dem Schlafzimmer, in dem sie Bargeld und Wertsachen aufbewahrte. Diesen nahm der Unbekannte in Gänze an sich und entfernte sich mit der Tatbeute aus der Wohnung.

Hinweise auf ein Fluchtfahrzeug ergaben sich nicht. Die Person wird als männlich, ca. 20 Jahre, ca. 185cm groß, mit kräftiger Statur und blonden Haaren beschrieben. Er trug zur Tatzeit einen weißen Trainingsanzug. In dem erbeuteten Tresor befanden sich nach Angaben der Geschädigten eine fünfstellige Summe Bargeld und Schmuck.

Auffällig in den aktuellen Fällen ist, dass die Tatverdächtigen das Umfeld potenzieller Geschädigter offensichtlich im Vorfeld erkunden und die Übergabe des Geldbetrages unmittelbar nach dem Schockanruf erfolgt.

Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass die Polizei am Telefon niemals Bargeld oder Wertgegenstände fordert. Betrüger setzen ihre Opfer häufig unter Druck und schildern angebliche Notlagen von Angehörigen. In solchen Situationen sollten Betroffene misstrauisch sein, das Gespräch beenden und selbst Kontakt zu Angehörigen oder der Polizei aufnehmen. Geld oder Wertsachen sollten grundsätzlich nicht an unbekannte Personen übergeben werden.

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