Düren – Der Rat der Stadt Düren hat eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Krankenkraftwagen (KTW), Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) und Rettungswagen (RTW) beschlossen. Nach langwierigen Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden (GKV) wurde eine überarbeitete Kalkulation vorgelegt, die nun rückwirkend zum 1. April 2025 in Kraft tritt.
Hintergrund: Stadt als Trägerin des Rettungsdienstes
Als Große kreisangehörige Stadt ist Düren laut Rettungsdienstgesetz NRW neben dem Kreis Düren für rettungsdienstliche Aufgaben zuständig. Die Stadt betreibt zwei Rettungswachen an der Brüsseler Straße und an der Monschauer Landstraße – Letztere mit einer zentralen Desinfektionsstelle für den gesamten Kreis.
Der Rettungsdienst der Stadt Düren arbeitet kostendeckend und finanziert sich über Gebühren. Diese müssen regelmäßig angepasst werden, um auf steigende Kosten, z. B. durch Personal oder Material, reagieren zu können.
Streitpunkt: Fehleinsätze ohne Transport
Eine besondere Herausforderung stellte die Frage nach der Finanzierung sogenannter Fehleinsätze dar – Einsätze, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Während früher eine hälftige Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen üblich war, lehnten diese im Rahmen der aktuellen Verhandlungen eine Beteiligung vollständig ab. Grundlage dafür war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie ein Fachaufsatz, der sich auf das SGB V beruft. Die Krankenkassen sehen sich daher nicht in der Pflicht, solche Einsätze zu erstatten.
Ein Kompromiss kam trotz intensiver Verhandlungen nicht zustande, sodass die Stadt Düren gezwungen war, einen neuen Weg einzuschlagen.
Lösung: Dreijahreskalkulation und neue Transparenz
Statt auf Konfrontation mit den Krankenkassen zu setzen, ließ die Stadt eine externe rechtliche und fachliche Expertise einholen. Auf deren Grundlage wurde erstmals eine Gebührenkalkulation über drei Jahre erstellt – ein Modell, das nun Einvernehmen seitens der GKV fand. Der Fokus lag auf Transparenz: Pauschalierungen wurden gestrichen, Gebührenanteile für Leitstelle und Kreis Düren werden künftig getrennt ausgewiesen und fahrzeugspezifisch berechnet.
Außerdem wird die Kilometerpauschale nun ab dem ersten Kilometer der Hinfahrt berechnet – unabhängig davon, ob der Einsatzort innerhalb der Stadt liegt oder außerhalb.
Neue Gebührensätze ab dem 01.04.2025
Die neuen Gebührensätze für Rettungseinsätze betragen:
Fahrzeugtyp | Grundgebühr | Leitstellenanteil | Kilometergebühr |
---|---|---|---|
KTW | 568,75 € | 121,79 € | 2,50 €/km |
RTW | 538,15 € | 162,39 € | 6,00 €/km |
NEF | 671,36 € | 64,96 € | 4,00 €/km |
Laut Stadtverwaltung liegen die neuen Sätze trotz Berücksichtigung aktueller Kostensteigerungen weiterhin unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kommunen.
Fazit: Transparente, faire und zukunftsfähige Lösung Mit dem Einvernehmen der GKV vom 15. April 2025 ist der Weg für die neue Satzung frei. Die Stadt Düren reagiert damit nicht nur auf steigende Kosten, sondern setzt auch neue Maßstäbe in puncto Transparenz und Kalkulationssicherheit. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2025 und soll eine gerechte und kostendeckende Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig sichern.