Symbolbild Polizei

Aachen /Heinsberg: Gleich zwei Haftbefehle konnten Beamte der Bundespolizei Aachen gestern im Zuge der Grenzkontrollen vollstrecken.

Ein 26-jähriger Eritrea reiste mit einem Zug gegen 10 Uhr aus Belgien ein. Er war nicht im Besitz etwaiger Identitätsdokumente. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass er sich schon seit mehreren Jahren in Deutschland aufgehalten hatte und seit 2021 untergetaucht war. Da sein Schutzersuchen unwiderruflich seit 2024 zurückgenommen wurde, bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise. Zudem hatte er Straftaten wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch begangen und wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit zwei Haftbefehlen, die zur Strafvollstreckung ausgeschrieben waren, gesucht. Die Strafvollstreckungshaftbefehle waren mit einer Geldstrafe von insgesamt 3154,- Euro ausgesprochen worden, ersatzweise muss er eine Haftstrafe von 180 Tagen absitzen. Da die Person die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er der Justizvollzugsanstalt Aachen überstellt.

Ebenfalls nicht zahlen konnte ein 56-jähriger Bulgare bei einer Kontrolle um 13 Uhr auf der B-56 in Höhe Heinsberg. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Gebrauchs einer unechten Urkunde wurde er von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zu 25 Tagen Haft oder einer Geldstrafe von 1500,- Euro verurteilt. Er wurde im Anschluss der Justizvollzugsanstalt Heinsberg übergeben.

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