Viele Menschen schreiben sich heutzutage auf die Fahne, besonders nachhaltig zu denken und zu handeln. Doch mit veganer Ernährung, einem Kreuz für Bündnis 90/Die Grünen auf dem Wahlzettel und Fahrradfahren ist es noch nicht getan. Wer beim Kauf von Alltagsprodukten seine Entscheidungen öfter überdenkt, kann Müll vermeiden, Ressourcen schonen und mit seinem Beitrag für den Umweltschutz sogar noch Geld sparen. Die folgenden Beispiele sind nur einige von vielen. Sie verdeutlichen aber, wie Verbraucher etwas ändern können.

Verpackungen

Verpackungen sollen Waren vor dem Verderben oder Verschmutzen schützen. Bei Produkten wie Milch ist dies auch unmittelbar einsichtig. Im Fall von Gurken oder diesen Produkten sind die zusätzlichen Kunststoffhüllen jedoch unnötig. Was Verpackungen angeht, ist Deutschland in Europa Spitzenreiter – knapp 17 Millionen Tonnen Verpackungsmüll fallen hierzulande jedes Jahr an, wie das Umweltbundesamt in einer Studie aus dem Jahre 2015 aufzeigt. Das liegt nicht nur an der Lebensmittelindustrie, die Obst und Gemüse immer noch überwiegend in Plastik einschweißt, sondern auch an den Textilherstellern – und nicht zuletzt dem Einzelhandel selbst. Die Konsequenzen sind weitreichend: Weltweit vermüllen die Ozeane und Strände, wodurch jährlich zehntausende Meerestiere sterben. Ein erster Schritt dagegen ist bereits getan: Seit dem 1. Juni 2016 sind Plastiktüten überwiegend kostenpflichtig, die dünnen Beutel für Obst und Gemüse gibt es aber weiterhin umsonst. Zudem ist der Verzicht auf kostenlose Plastiktüten, den das Umweltbundesministerium mit dem Handelsverband vereinbarte, kein Gesetz, sondern lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung. Letztlich bleibt die Entscheidung also in den Händen der Wirtschaft. Hier ist es am Verbraucher, sich eine eigene Tasche mitzunehmen oder für wenige Cent mehr eine Pfand- oder Papiertüte an der Kasse zu kaufen. Zudem gibt es inzwischen zahlreiche verpackungsfreie Supermärkte, die sich dem Umweltschutz verschrieben haben, zum Beispiel Freikost Deinet in Bonn-Duisdorf.

Elektrogeräte

Als besonders umweltbewusst gilt, wer beim Kauf eines neuen Fernsehers zu einem LED-Gerät greift. Allerdings rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu, den Händler nach dem tatsächlichen Stromverbrauch zu fragen – auch im Standby-Modus. Denn die Effizienzklasse gibt keine Auskunft über den tatsächlichen Stromverbrauch eines Fernsehers. Der Grund dafür ist, dass die Einstufung immer im Verhältnis zur Displaygröße erfolgt. Besser ist es daher, auf den Stromverbrauch in Kilowattstunden pro Jahr zu achten, der ebenfalls auf dem Energielabel steht. Grundsätzlich lohnt sich bei Unterhaltungselektronik immer ein genauer Blick: Computer, Fernseher und Co. verursachen inzwischen ein Viertel des Stromverbrauchs privater Haushalte. Aber auch alte Kühlschränke und Geschirrspüler sind regelrechte Stromfresser. Energielabel und die Energieeffizienzklassen sind eine hilfreiche Orientierung für Kunden. Mit einem sparsamen A+++-Kühlgerät lassen sich beispielsweise die jährlichen Stromkosten in einem 3-Personen-Haushalt um 130 Euro senken. Auch bei einem Geschirrspüler, der mehr als 10 Jahre alt ist, sollte man darüber nachdenken, ein neues Modell anzuschaffen. Denn moderne Geräte verfügen über eine Reinigungsautomatik, die die Menge an Reinigungsmittel und Wasser dem Verschmutzungsgrad des Geschirrs anpasst und somit ein optimales Reinigungsergebnis bei schonendem Einsatz sämtlicher Ressourcen gewährleistet. Denn weder Wasser noch Strom sind unerschöpflich. Die Welt lässt sich nicht von heute auf morgen verbessern. Allerdings beginnt Veränderung im Kopf – und da hilft jedes noch so kleine Umdenken.

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Paare, die in Deutschland ein Kind bekommen, haben Anspruch auf Elterngeld. Mütter und Väter gleichermaßen haben dadurch die Möglichkeit, eine gewisse Zeit lang auf den Job zu verzichten und sich voll und ganz ihrem Nachwuchs zu widmen. Diese Zeit soll einen Schonraum für Eltern darstellen und ihnen die Möglichkeit geben, die schwere Anfangszeit ohne finanzielle Sorgen zu überstehen. Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf 12 Monate Elterngeld – beteiligt sich der Vater an der Auszeit, kann das Elterngeld auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Ein Anspruch auf diese Auszeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes besteht, bis der Nachwuchs das dritte Lebensjahr vollendet hat.

Die Berechnung

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Nettogehalt. Einen Mindestbetrag von 300 Euro bekommt jeder, ausgenommen davon sind nur Spitzenverdiener, die mehr als eine Viertelmillion Euro im Jahr verdienen. Geringverdiener mit einem Gehalt von 1.000 Euro oder weniger erhalten weiterhin 100 Prozent ihres bisherigen Gehalts. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro bekommen Arbeitnehmer 67 Prozent ihres bisherigen Gehalts. Liegt das Nettogehalt hingegen über 1.200 Euro, sinkt die Höhe des Elterngeldes moderat um je einen Prozentpunkt – bei einem Nettoeinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent, bei Einkommen von 1.240 Euro auf 65 Prozent usw. Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Unabhängig davon, ob das vorherige Nettoeinkommen deutlich höher ist.

Neue Möglichkeiten

Ist das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren haben Eltern laut NASPA sogar die Möglichkeit, zwischen zwei Elterngeldmodellen zu wählen – Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Das Basiselterngeld wird wie im vorangegangenen Absatz berechnet. Beim ElterngeldPlus können Väter und Mütter bereits während der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen – allerdings nur in Teilzeit. Daran sind jedoch einige Bedingungen geknüpft:

  • Es darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
  • Das jährliche Einkommen beider Elternteile darf nicht über 500.000 Euro liegen – bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.
  • Darüber hinaus muss sich der Wohnsitz in Deutschland befinden und das Kind mit dem jeweiligen Elternteil in einem Haushalt leben.

Durch das Arbeiten in Teilzeit kann das ElterngeldPlus sogar doppelt solange bezogen werden. Mit jedem Monat sinkt allerdings auch die Höhe des Betrags, den die Eltern bekommen. Daher müssen Eltern vorab genau rechnen, ob sich das Arbeiten in Teilzeit für sie lohnt.

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Nutzer von E-Zigaretten rauchen nicht, sie dampfen. Im Gegensatz zur klassischen Zigarette erzeugt die E-Zigarette Dampf, da hier nichts brennt. Sie besteht aus drei Teilen: dem Akku, der den benötigten Strom liefert, der Patrone, die mit einem Liquid gefüllt wird, und einer Heizwendel, die die Flüssigkeit vernebelt. Das Funktionsprinzip ähnelt dem einer Glühbirne. Das Liquid basiert in der Regel auf Glycerin und Propylenglycol und enthält optional Nikotin und Aromastoffe.

Die Funktionsweise der E Zigarette

Die Bestandteile einer E-Zigarette sind:

  • Akku mit Elektronik und Luftsensor
  • Liquid Tank
  • Verdampfer-Kammer

Das Liquid wird im Verdampfer auf 65 bis 120 Grad erhitzt – dieser Mechanismus wird entweder bei jedem Zug automatisch oder per Tastendruck aktiviert. Saugt der Nutzer am Mundstück, so wird die Heizwendel erhitzt, sodass sie das Liquid zerstäubt und leicht erhitztes Aerosol entsteht. Dem Akku wird so lange Strom entnommen, wie der durch das Saugen entstandene Unterdruck anhält. Dadurch entspricht die Betriebsdauer in etwa einer Schachtel klassischer Zigaretten pro Füllung. Die Batterie lässt sich mit einem Ladegerät aufladen. Je nach Größe der vorhandenen Patrone entspricht eine Füllung in etwa 6 bis 60 Zigaretten. Der Raucher inhaliert den Dampf wie gewohnt. Dieser Vorgang ähnelt dem Rauchen stark. Wie genau eine E-Zigarette funktioniert, ist auch der Bedienungsanleitung von Mr Smoke zu entnehmen.

Liquids – aus was bestehen sie?

Bei den auf dem deutschen Markt erhältlichen Liquids bzw. Flüssigkeiten ist Propylenglykol die Trägerflüssigkeit. Aus dem ebenfalls beigefügtem Glycerin und dem Propylenglykol entsteht bei Erhitzung Dampf. Außerdem sind wählbare Aromen, wie beispielsweise Vanille, Menthol oder Mandel, der Flüssigkeit zugesetzt. Grundsätzlich kann der Verbraucher zwischen Liquids mit oder ohne Nikotinzusatz wählen. Die zuvor genannten Substanzen erfüllen die Vorgaben der Lebensmittelproduktion und der pharmazeutischen Industrie. Ein Liquid mit einem hohen Nikotingehalt entspricht in etwa der Stärke einer klassischen Tabakzigarette der Stufe light bis Medium. Außerdem gibt es auch noch Liquids ohne jeglichen Nikotinzusatz.

Vor rund 15 Jahren wurde die staatlich geförderte Riester-Rente eingeführt. Sie sollte Anreize liefern, privat für das Alter vorzusorgen, Geringverdiener sollte sie vor der Altersarmut bewahren. Doch die Riester-Rente steht in der Kritik und wird immer weniger nachgefragt. Erstmals seit 10 Jahren übersteigt die Zahl der gekündigten Verträge die der neu abgeschlossenen. Angesichts sinkender Zinssätze und düsterer Prognosen für die Rente fragen sich viele, ob sich das Riestern überhaupt noch lohnt.

Ist die Riester-Rente gescheitert?

Die Riester-Rente ist gescheitert – diese Einschätzung äußerten unlängst der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm und der CSU-Chef Horst Seehofer. Selbst die aktuelle Arbeitsministerin Andrea Nahles gab bereits zu, dass sich die Erwartungen an die Riester-Rente nicht wie geplant erfüllt haben. Nahles verspricht, die Riester-Rente mit einer Reform zu retten. Außerdem beteuert sie, dass Menschen mit einem abgeschlossenen Riester-Vertrag alles richtig gemacht haben. Doch viele Riester-Sparer sind skeptisch und überlegen, ihren Riester-Vertrag wieder zu kündigen. Die gesetzliche Rente wird bei vielen Menschen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Daher haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen für die Riester-Rente entschieden. Doch im ersten Quartal 2016 ist der Bestand an Riester-Renten erstmals gesunken. Die Anzahl sank zwar lediglich um 1.000 Verträge und liegt damit jetzt laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bei 16,48 Millionen Verträgen. Die Zahlen spiegeln jedoch eine deutliche Tendenz wider: Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft lag die Zahl der neu abgeschlossen Riester-Versicherungsverträge 2015 bei 373.000. Die Gesamtzahl erhöhte sich allerdings nicht und beläuft sich nun auf rund 10,8 Millionen.

Staatliche Zulagen sind Hauptverkaufsargument

Bei der Riester-Rente erhält der Sparer Zulagen vom Staat. Um die zu bekommen, muss der Versicherte mindestens 4 Prozent seines jährlichen Brutto-Einkommens einzahlen. Wer diese Voraussetzung erfüllt, erhält vom Staat 154 Euro pro Jahr. Zusätzliche Zulagen gibt es, wenn Kinder vorhanden sind: 185 Euro pro Jahr, wenn der Nachwuchs vor 2008 geboren ist, 300 pro Jahr, wenn er danach auf die Welt gekommen ist. Das sind im Vergleich zu anderen privaten Geldanlagen gute Gewinne. Der Haken ist allerdings, dass für derzeit 3,7 Millionen Verträge keine Zulagen fließen. Die Versicherten zahlen keine oder zu geringe Beiträge ein. Für Geringverdiener, also diejenigen, die ohnehin nur eine schmale gesetzliche Rente zu erwarten haben, sind 4 Prozent vom Brutto-Einkommen oftmals schlicht zu viel.

Kündigen lohnt sich selten

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kann die private Rentenversicherung jederzeit gekündigt werden. Dazu reicht es schon aus, ein Online-Formular wie dieses hier auszufüllen. Allerdings sollte dieser Schritt gut überlegt sein. Die Riester-Rente zu kündigen, kann mehr Geld kosten als einsparen. Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, erhält den sogenannten Rückkaufwert. Bei einer vorzeitigen Kündigung, d. h. vor dem Ende der Laufzeit, kann der Rückkaufwert niedriger sein als die bereits eingezahlte Summe. Oftmals wird nämlich eine Abschlussgebühr zu Beginn der Laufzeit fällig, bei vorzeitiger Kündigung kommt dann noch eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu. Außerdem müssen staatliche Zulagen zurückgezahlt werden. Eine Kündigung lohnt sich daher nur in wenigen Fällen. Wer die Beiträge nicht weiter Monat für Monat aufbringen möchte, kann die Versicherung auf beitragsfrei stellen. Ein kleiner Teil der privaten Altersvorsorge bleibt so erhalten, Verluste durch Kündigung entstehen nicht. Wächst das Einkommen, dann kann die Beitragszahlung jederzeit wieder aufgenommen werden.

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