Düren: Am Dienstag (22.07.2025) erschien eine 25-Jährige auf der Polizeiwache Düren und machte Angaben darüber, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sei.
Die Frau aus Düren hatte auf einer Verkaufsplattform Kinderschuhe zum Verkauf angeboten. Schon bald meldete sich eine potentielle Käuferin, die angab, die Schuhe über eine Funktion direkt kaufen zu wollen. Die 25-jährige Verkäuferin erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und erhielt kurz darauf von der angeblichen Käuferin einen QR-Code. Über diesen gelangte sie auf die Seite eines Zahlungsanbieters, gab dort ihre Daten ein und musste dann feststellen, dass die Abbuchung eines dreistelligen Betrages von ihrem Konto vorgemerkt wurde - die 25-Jährige war über den QR-Code auf eine Phishing-Website weitergeleitet worden.
Dies ist leider kein Einzelfall; Phishing-Angriffe beginnen oft mit einer E-Mail oder einer Nachricht, die den Empfänger auffordert, auf einen Link zu klicken, um ein Problem zu beheben oder, wie in diesem Fall, ein Angebot zu nutzen. Dieser Link führt die anwendende Person zu einer gefälschten Website, die der echten Website täuschend ähnlichsieht. Anschließend wird diese aufgefordert, persönliche Daten einzugeben. Die gestohlenen Daten werden dann von den Betrügern missbraucht, um Schaden anzurichten. Die Polizei rät: - Klicken Sie weder auf Links, die zu angeblich seriösen Zahlungsdiensten führen, noch auf andere Links von Interessenten bzw. Anbietern. - Ob als Käufer oder Verkäufer: Geben Sie nie Ihre Debit- bzw. Kreditkartendaten, Zugangsdaten oder TANs preis - wenn danach gefragt wird, ist das ein Zeichen für einen Betrugsversuch. -Verwenden Sie starke Passwörter
Am Dienstag (22.07.2025) erschien eine 25-Jährige auf der Polizeiwache Düren und machte Angaben darüber, dass sie Opfer eines Betrugs geworden sei.
Die Frau aus Düren hatte auf einer Verkaufsplattform Kinderschuhe zum Verkauf angeboten. Schon bald meldete sich eine potentielle Käuferin, die angab, die Schuhe über eine Funktion direkt kaufen zu wollen. Die 25-jährige Verkäuferin erklärte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und erhielt kurz darauf von der angeblichen Käuferin einen QR-Code. Über diesen gelangte sie auf die Seite eines Zahlungsanbieters, gab dort ihre Daten ein und musste dann feststellen, dass die Abbuchung eines dreistelligen Betrages von ihrem Konto vorgemerkt wurde - die 25-Jährige war über den QR-Code auf eine Phishing-Website weitergeleitet worden.
Dies ist leider kein Einzelfall; Phishing-Angriffe beginnen oft mit einer E-Mail oder einer Nachricht, die den Empfänger auffordert, auf einen Link zu klicken, um ein Problem zu beheben oder, wie in diesem Fall, ein Angebot zu nutzen. Dieser Link führt die anwendende Person zu einer gefälschten Website, die der echten Website täuschend ähnlichsieht. Anschließend wird diese aufgefordert, persönliche Daten einzugeben. Die gestohlenen Daten werden dann von den Betrügern missbraucht, um Schaden anzurichten. Die Polizei rät: - Klicken Sie weder auf Links, die zu angeblich seriösen Zahlungsdiensten führen, noch auf andere Links von Interessenten bzw. Anbietern. - Ob als Käufer oder Verkäufer: Geben Sie nie Ihre Debit- bzw. Kreditkartendaten, Zugangsdaten oder TANs preis - wenn danach gefragt wird, ist das ein Zeichen für einen Betrugsversuch. -Verwenden Sie starke Passwörter.