Kreis Düren: Ob brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche oder beschädigte Autos durch Feuerwerkskörper - es kommt immer wieder zu Sachschäden in der Silvesternacht.
Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen.
Wenn etwas passiert: Welche Versicherung hilft?
- Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
- Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
- Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
- Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
- Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.