Kreis Düren: Ob brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche oder beschädigte Autos durch Feuerwerkskörper - es kommt immer wieder zu Sachschäden in der Silvesternacht.

Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen.

Wenn etwas passiert: Welche Versicherung hilft?

- Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an           Einrichtungsgegenständen entstehen.


- Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am      Gebäude entstehen.


- Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der versicherte als Partygast in einer Wohnung mit      Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand      dadurch zu Schaden kommt.


- Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt,      tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus      Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt      werden kann.
  

- Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften      Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind      allerdings Sache der Krankenversicherung.