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Jeder Webseitenbetreiber muss seine Besucher über die Verwendung von Cookies mit einem sogenannten Cookie-Banner informieren. Dieser Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben und es müssen einige Faktoren beachtet werden, um diesen auch datenschutzkonform zu gestalten und auf der Webseite zu platzieren. Das Erscheinungsbild von Cookie-Bannern hat sich insbesondere im Zuge der Verschärfung der EU-Datenschutzverordnung geändert. Was also muss man als Webseitenbetreiber in diesem Zusammenhang wissen?

Cookies sind nicht gleich Cookies

Cookies sind nichts Anderes als Informationen, welche im jeweiligen Endgerät des Nutzers gespeichert werden und für diverse Zwecke genutzt werden können. Während manche Cookies zwingend notwendig sind, um bestimmte Seiteninhalte richtig darzustellen oder Funktionen wie Anmeldungen oder Warenkorbfunktionen zu ermöglichen, werden andere Cookies dazu verwendet, um etwa Nutzerverhalten zu analysieren und für Werbezwecke weiterverarbeitet zu werden. Man unterscheidet diesbezüglich zwischen technisch notwendigen Cookies und nicht unbedingt notwendigen Cookies. Doch warum ist ein Cookie-Banner überhaupt notwendig?

Mit dem Hinweis sollen Webseitenbesucher darauf aufmerksam gemacht werden, dass die jeweilige Webseite Cookies nutzt und unter Umständen so auch personenbezogene Daten sammelt. Um den Verbraucherschutz zu stärken und es Unternehmen zu erschweren, personenbezogene Daten ohne das Wissen ihrer Webseitenbesucher zu erheben, sind die Anforderungen an Cookie-Banner klar in der DSGVO geregelt.

Kurzer Hinweis nicht mehr ausreichend

Ein kleiner, lapidarer Hinweis auf die Verwendung von Cookies reicht längst nicht mehr aus, um vor Abmahnungen sicher zu sein. Heute ist eine explizite Auflistung aller verwendeten Cookies notwendig, Besucher müssen der Verwendung aktiv zustimmen. Dies wird mittels sogenannten Checkboxen erreicht, bei dem Nutzer mit einem Häkchen der Verwendung aller oder nur ausgewählter Cookies zustimmen können. Bei der Gestaltung des Banners sollte man insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

       Der Cookie-Banner muss sofort beim Seitenaufruf erscheinen. Bevor der Besucher Einstellungen akzeptiert oder ablehnt, dürfen keinerlei Cookies gesetzt werden.

       Wesentliche Webseiteninhalte, insbesondere das Impressum dürfen nicht von dem Banner überlagert werden.

       Potenzielle Webseitenbesucher dürfen nicht vom Besuch der Webseite abgehalten werden, sofern sie dem Setzen von Cookies nicht zustimmen. So muss der Besuch der Webseite auch dann gewährleistet werden, wenn ausschließlich technisch notwendige Cookies vom Nutzer akzeptiert werden.

       Im besten Fall werden sämtliche Cookies, die auf der Webseite verwendet werden, separat angezeigt. Für den Besucher muss klar ersichtlich sein, welche Cookies im Einzelnen verwendet werden, und wozu sie genutzt werden.

       Checkbox mit Opt-in

Pro Cookie muss eine separate Checkbox angelegt werden, die jeweils vom Nutzer bestätigt werden muss. Dabei ist es wichtig, dass ausschließlich bei der Checkbox für technisch notwendige Cookies bereits ein Häkchen gesetzt werden darf. Alle anderen Checkboxen müssen zunächst leer bleiben.

       Die Datenschutzerklärung muss entsprechend angepasst werden. Dementsprechend müssen Einzelheiten zu den verwendeten Cookies auch in der Datenschutzerklärung vorkommen.

Fazit

Wer sich als Webseitenbetreiber an die genannten Tipps hält, ist rechtlich auf der sicheren Seite, wenn es um die datenschutzkonforme Gestaltung des Cookie-Banners geht. Für einen fairen und transparenten Umgang mit Webseitenbesuchern und potenziellen Kunden ist ein solcher Banner mit Opt-in-Option unumgänglich. Wer auf einen Cookie-Banner verzichtet, riskiert zudem hohe Geldbußen.

Weiterführende Informationen rund um Cookie-Banner findet man bei Cookie Consent.

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