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Kreis Düren: "Der Kreis Düren hat seit der Einführung der doppelten Buchführung im Jahr 2008 aus freien Stücken insgesamt rund 50 Millionen Euro an Rücklagemitteln eingesetzt, um seine 15 Kommunen zu entlasten. Obwohl die Gemeindeprüfanstalt NRW uns empfohlen hat, die Rücklagen zu stärken, werden wir - soweit zulässig - an dieser Praxis festhalten", unterstreicht Landrat Wolfgang Spelthahn.

 

Hintergrund seiner Äußerung ist die Forderung aus dem Gemeinderat Aldenhoven, die in den Jahren 2015 und 2016 erzielten Überschüsse unmittelbar und sofort an die kreisangehörigen Gemeinden auszuschütten. Das lässt die Rechtslage jedoch nicht zu. "Wenn Überschüsse im Jahresabschluss des Kreises festgestellt werden, müssen sie laut Gemeindeordnung der Rücklage zugeführt werden", erläutert Landrat Wolfgang Spelthahn. "Wir haben das Geld aus der Rücklage bei der Aufstellung der nächsten Haushalte dann aber stets zur Entlastung unserer Städte und Gemeinden eingesetzt. Einen anderen zulässigen Weg gibt es leider nicht."

Anders verhalte sich das bei dem zu erwartenden Überschuss von fast elf Millionen Euro für das Jahr 2018. "Wenn wir freiwillig darauf verzichten, dieses Geld einzunehmen, kommt es nicht bei uns an und verbleibt damit bei unseren 15 Städten und Gemeinden", erläutert Landrat Wolfgang Spelthahn.

Dass der Kreis Düren alles daransetzt, seine Kommunen zu entlasten, zeige sich an weiteren Beispielen: "Als es Mitte 2017 eine erhebliche Rückzahlung des Landschaftsverbandes Rheinland gab, waren wir einer der wenigen Kreise, die die Entlastung freiwillig in vollem Umfang an unsere Städte und Gemeinden weitergegeben haben. Zudem haben wir noch kurz vor der Verabschiedung der Kreishaushalte für die Jahre 2017 und 2018 eine Umlagereduzierung im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen."

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