Düren: Neue Allgemeinverfügung für die Stadt Düren gültig ab Heute!
 
 Diese gilt ab dem 30.03.2021 zunächst bis zum 12.04.2021
 
- Kontaktbeschränkungen
 
Personen eines Hausstandes und eine weitere Person. (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)
 
- Zusammenkünfte im Privaten Raum
 
Personen eines Hausstandes und eine weitere Person. (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)
 
Im Zeitraum vom 01.04.2021-05.04.2021 dürfen sich Personen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis treffen. (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)
 
Hinweis: Vor solchen Treffen empfiehlt es sich, einen Schnelltest durchzuführen.
 
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit 
 
- Im Umkreis von 10 Metern vor geöffneten Einzelhandelsgeschäften und auf deren Parkplätzen
- auf Spielplätzen (ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre)
- Im Umkreis von 10 Metern um Bushaltestellen
 
- Öffnungen und Beschränkungen des Einzelhandels, Dienstleistungseinrichtungen, Museen und Bibliotheken
 
Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Düren zugestimmt, wonach der Einzelhandel oder Museen und Bibliotheken weiter öffnen können, wenn Besucher einen negativen, tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können.
 
Eine Person pro 20 Quadratmeter in geöffneten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen. Für Apotheken gilt weiterhin 1 Person pro 10 Quadratmeter.
 
- Verzehr von Getränken und Speisen
 
Beim Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske kurzfristig abgenommen werden. Es darf beim Verzehr nicht gegangen werden. Ausgenommen sind Kinder, die von der Maskenpflicht befreit sind.
50 Meter Abstand zum Geschäft, bei dem die Speisen und Getränke erworben wurden.
 
- Maskenpflicht für Erwachsene in Kitas und Kindergärten
 
Erwachsene haben beim Aufenthalt in der Kita und Kindergärten eine medizinische Maske zu tragen.
 
- Trauungen & Beerdigungen
 
Trauung:
 
Gleichzeitig anwesende Personen in geschlossenen Räumlichkeiten eine Person pro 10 Quadratmeter.
 
Beerdigung:
 
Unter freiem Himmel dürfen max. 25 Personen teilnehmen
 
Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei jeweils nicht mit.
 
Die Teilnehmer haben jederzeit, auch bei Zeremonien unter freiem Himmel eine medizinische Maske zu tragen. (Ausgenommen sind Brautpaare)
 
- Grillverbot in Parks und Grünflächen; Sportanlagen
 
In öffentlichen Parks und Grünanlagen sowie in unmittelbarer Nähe gilt ein Grillverbot.
 
Menschen dürfen sich in öffentlichen Parks und Grünflächen aufhalten, so lange die vorgegebene Personenhöchstzahl nicht überschritten und der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
 
Sportanlagen in öffentlichen Parks und Grünflächen sind gesperrt.
 
- Spielplätze
 
Spielplätze dürfen ab 17:30 Uhr nicht mehr betreten werden.
 
Es gilt ein ganztägiges Verbot zum Verzehr von Speisen. (Ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr)
 
Es besteht Maskenpflicht. (Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre)
 
 
 
 
Die ausführliche  Allgemeinverfügung der Stadt Düren finden Sie im aktuellen Amtsblatt ➡ www.dueren.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/amtsblatt
 
Die Allgemeinverfügung des Kreis Düren finden Sie hier ➡ www.kreis-dueren.de/aktuelles/corona/verordnungen-erlasse.php
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