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Kreis Düren: Die Corona-Zusatzregeln, die der Kreis Düren Mitte Dezember aufgrund seines anhaltend hohen Inzidenzwertes von mehr als 200 aufstellen musste, gelten ab 5. Januar (Mitternacht) nicht mehr. Die Allgemeinverfügung (AV) des Kreises, in der die Maßnahmen festgeschrieben sind, läuft entsprechend aus. Der Grund: Seit Neujahr liegt der Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen) kontinuierlich unter 200.

Damit gilt unter anderem die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr nicht mehr. Ebenso ist nicht mehr angeordnet, dass sich nur 3 Menschen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen oder dass sich zuhause maximal zwei Hausstände mit höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen. Ab 5. Januar gelten damit  im Kreis Düren ausschließlich die für ganz NRW in der Corona-Schutzverordnung aufgestellten Regeln weiter.

 

Allerdings ist davon auszugehen, dass die aktuell niedrigeren Zahlen (Inzidenz liegt heute bei 103,5) nicht das tatsächliche Infektionsgeschehen widerspiegeln, da über die Feiertage deutlich weniger getestet wurde als sonst. Frühestens Ende dieser Woche werden wieder aussagekräftige Zahlen vorliegen. "Deshalb bitte ich darum, weiterhin bei den bisher bestehenden Regeln des Kreises Düren zu bleiben und sie freiwillig einzuhalten", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Es ginge – natürlich – weiter darum, so weit wie möglich Kontakte einzuschränken und auf ein Minimum zu reduzieren.

Gleichwohl bestehe Hoffnung, dass der derzeitige Lockdown und die seit Mitte Dezember darüber hinaus geltenden Regeln im Kreis Düren Wirkung zeigen und zu niedrigeren Fallzahlen geführt haben beziehungsweise führen. "Auf diesem Weg möchte ich mich bei allen bedanken, die sich an die Regeln gehalten haben und weiterhin halten", betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. 

 

Der Kreis Düren musste ergänzende Maßnahmen einführen, da der Inzidenzwert – zum Teil deutlich – über 200 lag. Von Anfang an war vorgesehen, dass die Regeln wieder aufgehoben werden, wenn der Inzidenzwert sieben Tage hintereinander unter 200 liegt. Das war Neujahr erreicht. Die entsprechende Allgemeinverfügung (AV) des Kreises hatte aber zunächst weiter Bestand, da die aktuellen Zahlen - wie erwähnt - weniger aussagekräftig sind und zudem die Lage in den Krankenhäusern nach wie vor sehr angespannt ist. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Deshalb ist auch nicht ausgeschlossen, dass bei einem Ansteigen der Inzidenz über 200 wieder ergänzende Maßnahmen ergriffen werden müssen. "Wir hoffen alle, dass es soweit nicht wieder kommt", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. "Wir haben es mit unserem Verhalten alle in der Hand, die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich einzudämmen."

 

Zur Stunde sind im Kreis Düren 394 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit der letzten Meldung (31.12.) gibt es 101 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 7194 Menschen positiv getestet worden. Leider sind 14 weitere Todesfälle (76 bis 94 Jahre) zu beklagen. "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen, denen wir unser tief empfundenes Beileid aussprechen", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Somit liegt die Zahl der Todesopfer bei 172. Die Zahl der Genesenen steigt um 305 auf 6628 (Stand: 12 Uhr). 

 

Die 394 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet: 

 

Aldenhoven: 20 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 496)

Düren: 144 (2801)

Heimbach: 4 (96)

Hürtgenwald: 13 (272)

Inden: 6 (128)

Jülich: 46 (778)

Kreuzau: 21 (379)

Langerwehe: 12 (266)

Linnich: 26 (285)

Merzenich: 33 (330)

Nideggen: 22 (301)

Niederzier: 17 (421) 

Nörvenich: 10 (255)

Titz: 12 (169)

Vettweiß: 8 (217).

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 172.

 

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 103,5. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Hier gibt es Rat und Hilfe:

 

Telefonzentrale des Kreises Düren: 02421/22-0

 

Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle): 02421/22-10 36 900

 

Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle): 02421/22-10 36 999

 

Corona-Hotline: 02421/22-10 53 920

 

Job-com: 02421/22-15 60 000

 

Service-Nummer für Unternehmen: 02421/22-10 61 214

 

Jugendamt und Frühe Hilfen: 02421/22-10 51 900

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