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Düren: Durch das Auftreten des Coronavirus SARS-CoV-2 und die aktuelle Ausbreitungssituation in Deutschland, wie auch in der Region und der Stadt Düren, hat sich die Diskussion um die Durchführung von Veranstaltungen und damit dem Zusammentreffen vieler Menschen auf engem Raum deutlich verschärft. Auf Basis des vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Erlasses von Dienstagabend und den auf dieser Grundlage veröffentlichten Empfehlungen des Kreises Düren gibt die Stadt Düren jetzt mittels einer Allgemeinverfügung einen Orientierungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes.

Dabei wird unterschieden zwischen

  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden
  • Veranstaltungen mit mehr als 250 und weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden und
  • Veranstaltungen mit weniger als 250 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2020 werden im Stadtgebiet Düren Nichtsportveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern - zunächst bis einschließlich 31.05.2020 -

untersagt.

Hierzu hat die Stadt Düren als anordnende Behörde eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ erlassen, die am Samstag, 14. März 2020, in Kraft tritt.


Veranstaltungen mit mehr als 250 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden

Für Veranstaltungen mit mehr als 250 und weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden folgt die Stadt Düren den Empfehlungen des Kreises Düren. Demnach findet bei diesen Veranstaltungen und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern eine individuelle Risikobewertung der Veranstaltung statt.

Aus diesem Grund sind alle Veranstaltungen mit der vorgenannten erwarteten Besucher-/ Teilnehmerzahl bei der Stadt Düren, Amt für Recht und Ordnung, Wirteltorplatz 7, 52349 Düren, schriftlich unter Verwendung der von der Stadt Düren hierfür zur Verfügung gestellten Unterlagen anzumelden.

Um im Einzelfall zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, stellt die Stadt Düren eine Checkliste zur Risikobewertung für Innen-Veranstaltungen (Indoor) auf der Basis der Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Institutes sowie der Checkliste des Kreises Düren auf der Internetseite der Stadt Düren www.dueren.de unter „Informationen zum Coronavirus“ zum Abruf bereit. Dort findet sich auch der Anmeldebogen für Veranstaltungen zum Herunterladen.

Die Veranstaltungsanmeldung kann über die Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Anhand der Checkliste können Veranstalter eine eigene Gesundheitsrisiko-Einschätzung ihrer geplanten Veranstaltung vornehmen und dies zur Basis ihrer verantwortlichen Entscheidung über eine Durchführung oder Absage der Veranstaltung machen. Der Leitfaden ist eine Hilfestellung, das Risikoprofil von Veranstaltungen zu bewerten.

Aufgrund der Empfehlungen des Kreises Düren hat die Stadt Düren bis auf weiteres alle städtischen Veranstaltungen mit mehr als 250 und weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden/ Besuchenden abgesagt. Die Stadt empfiehlt allen weiteren (externen) Veranstaltern ihre Veranstaltung(en) ebenfalls abzusagen!


Veranstaltungen mit weniger als 250 erwarteten Teilnehmenden / Besuchenden

Veranstaltungen mit unter 250 Teilnehmenden/ Besuchern können - allerdings nur unter strenger Beachtung der Hygiene-Vorschriften des Robert Koch-Institutes (z.B. Abstand zum Nachbarn halten, gute Belüftung der Räume vorsehen usw.) - stattfinden. Auch hier ist auf Basis der veranstaltungsindividuellen Gegebenheit jeder Veranstalter gehalten, eine eigene Risikoeinschätzung seiner Veranstaltung vorzunehmen. Auch hier wird eine Absage grundsätzlich empfohlen!

Die Informationen des Robert Koch-Institutes sind über die Internetseite der Einrichtung abrufbar: www.rki.de.

Die Stadt Düren behält sich das Recht vor, ggfls. auch Veranstaltungen unter 250 Teilnehmenden/ Besuchenden zu untersagen. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt vom 13. März 2020 veröffentlicht.

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