https://pixabay.com/de/users/12019-12019/

Kreis Düren: Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist mit Blick auf das im August anstehende Kurban-Bayram-Fest darauf hin, dass zum Opferfest nur offiziell zugelassene Schlachtstätten für Schafe genutzt werden dürfen.

 

Muslime, die an diesen Tagen ein Schaf anlässlich des hohen Feiertages schlachten möchten, sollten sich daher frühzeitig auch nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist in diesem Zusammenhang weiterhin darauf hin, dass der Lebendtransport von Schafen - etwa zu einer Schlachtstätte - ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Das Fachamt wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.

DMC Firewall is a Joomla Security extension!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.